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Ortenaukreis - Ortenaukreis

11. Nov 2020 - 14:47 Uhr

Am 13. November ist Rauchwarnmeldertag - Kreisbrandmeister Bernhard Frei (Ortenaukreis) gibt Tipps zur Kontrolle

Am 13. November ist Rauchwarnmeldertag - Kreisbrandmeister Bernhard Frei (Ortenaukreis) gibt Tipps zur Kontrolle.

Foto: Landratsamt Ortenaukreis
Am 13. November ist Rauchwarnmeldertag - Kreisbrandmeister Bernhard Frei (Ortenaukreis) gibt Tipps zur Kontrolle.

Foto: Landratsamt Ortenaukreis

Am 13. November ist bundesweiter Rauchwarnmeldertag. Die Bevölkerung soll an diesem Tag über das richtige Verhalten bei einem Brandausbruch aufgeklärt werden. Unter dem Motto „120 Sekunden, um zu überleben!“ startete die Initiative „Rauchmelder retten Leben“ im letzten Jahr eine Kampagne, um Wohneigentümer an die Rauchmelderpflicht zu erinnern.

„In Deutschland gilt die Rauchmelderpflicht inzwischen in allen 16 Bundesländern sowohl für Mietwohnungen als auch für das eigene Haus oder die Eigentumswohnung“, informiert Kreisbrandmeister Bernhard Frei. Während in Baden-Württemberg Immobilieneigentümer für die Installation der Rauchwarnmelder verantwortlich seien, müsse man als Mieter für die Sicherung der Betriebsbereitschaft sorgen, es sei denn, der Eigentümer übernehme die Verpflichtung selbst oder lasse sie in Form eines Wartungsvertrages durchführen. „Jedoch kann der beste Rauchwarnmelder im Ernstfall nicht funktionieren, wenn dieser verschmutzt ist oder die eingebaute Batterie leer ist. Eine regelmäßige Überprüfung ist deshalb unerlässlich“, betont Frei und gibt Tipps zur Überprüfung. Die Kontrolle sei einfach und erfolge in mehreren Schritten, die auch in der mitgelieferten Bedienungsanleitung beschrieben sind:

1. Funktions-Test: Ertönt ein Signalton beim Drücken der Prüftaste am Rauchwarnmelder? Falls nicht, ist die Funktion gestört. Wenn es sich um eine austauschbare Batterie handelt, muss diese umgehend ausgetauscht werden, empfiehlt der Kreisbrandmeister. Sollte danach immer noch kein Ton ertönen, ist der Rauchmelder defekt und muss sofort ausgetauscht werden.

2. Geräte-Prüfung: Sind die Raucheintrittsöffnungen frei von Staub, Insekten, Abdeckungen oder anderen Fremdkörpern? Stark verschmutzte oder beschädigte Melder sollten unbedingt ausgetauscht werden!

3. Umgebungs-Prüfung: Ist der Rauchmelder so angebracht, dass dieser in einem Umkreis von mindestens einem halben Meter frei von Hindernissen wie Wänden oder Raumteiler und Einrichtungsgegenständen wie etwa Deckenleuchten ist?

4. Raum-Prüfung: Sind überall dort, wo Menschen schlafen, Rauchwarnmelder angebracht? Verfügen Flure, die als Fluchtwege dienen, über einen Melder? Empfehlenswert ist, alle Wohnräume – außer Küche und Bad – mit Rauchwarnmeldern auszustatten.

5. Haltbarkeits-Prüfung: Auch Rauchwarnmelder besitzen eine Art Mindesthaltbarkeitsdatum, das nicht überschritten werden darf. Dieses Datum findet sich auf der Rückseite des Geräts. Spätestens zehn Jahre nach Inbetriebnahme sind Rauchmelder generell auszutauschen, da eine einwandfreie Funktion nach dieser Zeit nicht mehr gewährleistet ist. Ach das Datum der Überprüfung sollte nach Empfehlung des Kreisbrandmeisters dokumentiert werden.

Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite der Initiative „Rauchmelder retten Leben“ unter www.rauchmelder-lebensretter.de.


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