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Ortenaukreis - Ortenaukreis

22. Feb 2021 - 12:45 Uhr

Wahlvorschläge für Bundestagswahl (26. September) im Wahlkreis Offenburg können ab sofort eingereicht werden - Kreiswahlvorschläge müssen bis spätestens 19. Juli eingegangen sein


Bis zur Bundestagswahl am 26. September 2021 sind es noch ein paar Monate. Beim Landratsamt Ortenaukreis, das für den Wahlkreis 284 Offenburg zuständig ist, können ab sofort Kreiswahlvorschläge eingereicht werden. Nach Mitteilung von Ulrike Karl, Leiterin des Kommunal- und Rechnungsprüfungsamtes, welche die Aufgaben der Geschäftsstelle des Kreiswahlleiters wahrnimmt, dürfen sowohl Parteien als auch Einzelbewerberinnen und -bewerber einen Kreiswahlvorschlag einreichen und darin eine Person als Bewerberin oder Bewerber benennen.

Parteien, die weder im Bundestag noch in einem Landtag vertreten sind, benötigen ebenso wie Einzelbewerberinnen und -bewerber mindestens 200 Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten im Wahlkreis. Die dafür notwendigen Vordrucke können beim Kommunalamt unter kommunalamt@ortenaukreis.de angefordert werden. Auch alle weiteren Formulare, die für einen Kreiswahlvorschlag erforderlich sind, sind hier kostenfrei erhältlich.

Die Kreiswahlvorschläge müssen bis spätestens 19. Juli 2021, 18 Uhr eingegangen sein. Da nach Ablauf dieser Frist Mängel nicht und nur noch äußerst selten korrigierbar sind, empfiehlt Ulrike Karl die Kreiswahlvorschläge möglichst frühzeitig einzureichen. Über die Zulassung entscheidet dann der Kreiswahlausschuss am 30. Juli 2021.

Der vollständige Text der öffentlichen Bekanntmachung mit allen wichtigen Details ist auf der Internetseite des Landratsamtes Ortenaukreis unter www.ortenaukreis.de veröffentlicht.

Viele weitere Informationen rund um die Bundestagswahl finden sich auf der Webseite des Bundeswahlleiters unter www.bundeswahlleiter.de.


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