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Ortenaukreis - Ortenaukreis

5. Mar 2021 - 13:53 Uhr

Impfterminlisten für Über-80-Jährige: Ortenaukreis unterstützt seine Städte und Gemeinden - Kurzfristig freigewordene Termine können Kommunen angeboten werden


Der Ortenaukreis unterstützt seine Städte und Gemeinden und kann deren über 80-jährigen Bewohnern kurzfristig freigewordene Impftermine in den Ortenauer Kreisimpfzentren (KIZ) anbieten. Es komme wiederholt vor, dass gebuchte Impftermine in den Kreisimpfzentren in Offenburg und Lahr nicht wahrgenehmen werden, informiert Diana Kohlmann, Koordinatorin der Kreisimpfzentren. „Das passiert ohne Absage, sodass die eingeplanten Impfdosen für diese Termine am Ende des jeweiligen Tages übrigbleiben. Sie werden zwar nicht in die Dosierspritzen aufgezogen, sondern gehen zurück in die Aufbewahrung, zugleich warten jedoch immer noch zahlreiche über 80-jährige Bürgerinnen und Bürger des Ortenaukreises darauf, einen Impftermin zu erhalten“, so Kohlmann.

„Deswegen haben wir eine Strategie ausgearbeitet, wie wir gemeinsam mit den Städten und Gemeinden den über 80-Jährigen, die noch keinen Impftermin erhalten haben, die kurzfristig freigewordenen Termine anbieten können“, so Kohlmann. Zwischen 30 und 80 Termine würden täglich in den beiden Kreisimpfzentren in Offenburg und Lahr aktuell nicht abgerufen werden. Die Städte und Gemeinden erfassen ihre impfbereiten Einwohner (Ü-80), pflegen die Personen-Liste, informieren die Bürger telefonisch über mögliche Impftermine und organisieren gegebenenfalls einen Transportservice.

„Wir haben diesen Weg als einen weiteren kleinen Baustein zur erfolgreichen Impfstrategie gewählt, weil wir auch mit den mobilen Impfteams nicht vor Juli in die Gemeinden fahren können, um dort beispielsweise in einer Gemeindehalle zu impfen“, erklärt Kohlmann. Das Sozialministerium hat kürzlich informiert, dass die Mobilen Impfteams (MIT) auch in die Kommunen fahren können, wenn sie mit den Pflegeeinrichtungen fertig seien. „Wir werden Ende März die Bewohnerinnen und Bewohner der Pflegeheime geimpft haben, das ist ein toller Erfolg. Allerdings wurden uns vom Sozialministerium weitere Pflichtadressen genannt. So sind neben Pflegeeinrichtungen auch die Tagespflege und das betreute Wohnen zu impfen, was sehr sinnvoll ist. Es wird voraussichtlich bis Ende Juni dauern, alle diese Einrichtungen anzufahren“, so Kohlmann.

Bis zum 18. März haben die Kommunen nun die Möglichkeit, ihre impfwilligen Bürgerinnen und Bürger zu erfassen und sie den Kreisimpfzentren zu melden.
Voraussetzungen für die Aufnahme auf die Liste:
- über 80 Jahre alt
- bisher keinen Impftermin erhalten
- flexibel (bei Anruf findet der erste Impftermin am kommenden Tag statt / den Zweitermin erhält man auch ohne Wahlmöglichkeit)
- mobil (bzw. wenn nicht mobil bitten die Kommunen um Hinweis, sie versuchen hier zu unterstützen)
- es gibt keine Wahlmöglichkeit des Impfstoffes (verimpft wird der Impfstoff von Pizer Biontech)
- die Zweitimpfung findet genau drei Wochen nach dem Ersttermin statt und wird ebenfalls zugewiesen.


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