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Kreis Lörrach - Landkreis Lörrach

7. Apr 2021 - 15:27 Uhr

Fruchtfolgeregelung soll Massenvermehrung des Maiswurzelbohrers am Oberrhein eindämmen - Landratsamt Lörrach weist auf bestehende Allgemeinverfügung hin

Fruchtfolgeregelung soll Massenvermehrung des Maiswurzelbohrers am Oberrhein eindämmen - Landratsamt Lörrach weist auf bestehende Allgemeinverfügung hin.
Maiswurzelbohrer im Käferstadium beim Fressen der Narbenfäden einer Maispflanze.

Foto: Landratsamt Lörrach
Fruchtfolgeregelung soll Massenvermehrung des Maiswurzelbohrers am Oberrhein eindämmen - Landratsamt Lörrach weist auf bestehende Allgemeinverfügung hin.
Maiswurzelbohrer im Käferstadium beim Fressen der Narbenfäden einer Maispflanze.

Foto: Landratsamt Lörrach

Der Maiswurzelbohrer ist ein Käfer, der Maisbestände durch Wurzel- und Blütenfraß massiv schädigen kann. In Südbaden ist er bereits 2007 eingewandert und hat sich in den vergangenen Jahren in einzelnen Gebieten im Rheintal von Lörrach bis Rastatt stark vermehrt. Im Landkreis Lörrach wurde er besonders in den Gegenden um Schliengen, Efringen-Kirchen mit Teilorten, in Tannenkirch und teilweise Binzen festgestellt.

Ein Grund hierfür war der wiederholte Maisanbau früherer Jahre auf derselben Fläche in Kombination mit der Tatsache, dass der Schädling seine Eier stets in bestehendem Mais ablegt. Findet im Folgejahr auf einer solchen Fläche erneut Maisanbau statt, so stoßen die im Boden schlüpfenden Larven auf die für sie überlebensnotwendigen Mais-Wirtspflanzen. Bei ausschließlichem Maisanbau kann so im Laufe der Jahre eine regelrechte Massenvermehrung stattfinden.

Mit Hilfe einer klaren Fruchtfolgeregelung nach der bereits geltenden Allgemeinverfügung soll der weiteren Ausbreitung des Maiswurzelbohrers im Landkreis begegnet werden. Gerade jetzt, wo die Weichen der Fruchtfolgeplanung für 2021 gestellt werden, sollten landwirtschaftliche Betriebe die Anbauhäufigkeit von Mais vor der Aussaat im Frühjahr zu überprüfen.

Seit 2017 darf Mais auf derselben Anbaufläche höchstens zwei Jahre in Folge angebaut werden. Spätestens im dritten Jahr muss mit dem Maisanbau ausgesetzt werden. Verstöße können Bußgelder und Kürzungen der Ausgleichsleistungen nach sich ziehen. Die verbindlich geregelte Anbauhäufigkeit von Mais betrifft die Gemarkungen Schliengen, Mauchen, Niedereggenen, Liel, Bad Bellingen, Hertingen, Bamlach, Rheinweiler, Tannenkirch, Holzen, Wollbach, Efringen-Kirchen, Kleinkems, Blansingen, Welmlingen, Wintersweiler, Mappach, Huttingen, Istein, Egringen, Fischingen, Eimeldingen und Märkt. Aber auch in allen anderen Gemarkungen wird dringend empfohlen, auf den rechtzeitigen Fruchtwechsel zu achten.

Der Landkreis Lörrach möchte damit auch den Maisanbau und seine Ertragsfähigkeit in den kommenden Jahren nachhaltig, unter Einbeziehung umweltschonender Maßnahmen, erhalten.

Zur Bekämpfung des Maiswurzelbohrers sind in Deutschland derzeit keine Pflanzenschutzmittel zugelassen. Dies ist auch für die Zukunft nicht zu erwarten.
Mit ihrem hohen Wirkungsgrad ist die Flächenbewirtschaftung mit wechselnden Nutzpflanzen auch deshalb sinnvoller, in Verbindung mit ökologischen und längerfristigen ackerbaulichen Vorteilen.

(Presseinfo: Landratsamt Lörrach, 07.04.2021)


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