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Kreis Lörrach - Lörrach, Müllheim

13. Apr 2021 - 17:37 Uhr

Vergleich des Verfassungsgerichtshofes nach der Klage des Seniorenheimes Mühlehof Steinen - Stellungnahme des Bundestagsabgeordneten Christoph Hoffmann

Dr. Christoph Hoffmann
Dr. Christoph Hoffmann

Zum Vergleich des Verfassungsgerichtshofes nach der Klage des Seniorenheimes Mühlehof Steinen, den Betrieb der hauseigenen Cafeteria für geimpfte und genesene Bewohner wieder aufzunehmen, erklärt der südbadische FDP-Bundestagsabgeordnete Dr. Christoph Hoffmann aus dem Wahlkreis Lörrach-Müllheim:

Nachdem alle Senioren und Mitarbeiter geimpft sind, dürfen die Bewohner nach der Isolation endlich wieder in der Cafeteria zusammen sitzen, essen und spielen. Dies begründet sich in der erwiesenen Tatsache, dass Geimpfte weder sich selbst noch andere gefährden können. Ein weiterer Freibrief durch ein Amt war hier schlichtweg unnötig.

Die Tatsache, dass ein Verfahren bis zum Verfassungsgericht erforderlich ist, um das Verbot zu kippen, gleicht einem Armutszeugnis.
Sich an überholtes Wissen und Erlasse zu klammern, ist schlichtweg zu wenig. Auch den Juristen im Landratsamt ist es nicht untersagt, logisch zu denken und vorhandene Ermessensspielräume zu nutzen.

Die Heimleitung, die die Bewohner des Heimes sehr früh impfen ließ, hat von Anfang an stets im Sinne der Bewohner gehandelt. Mit der verweigerten Genehmigung des Landratsamtes zur Öffnung litten die Senioren unnötig länger unter der massiven Isolation durch die Corona-Maßnahmen.

Das Land Baden-Württemberg ist mit diesem Fall darauf aufmerksam gemacht worden, dass rechtlich nachgebessert werden muss. Geimpften dürfen die Grundrechte nicht weiter entzogen werden, da von ihnen keine Gefahr mehr ausgeht. Aber gut so: lieber spät als gar nicht reagiert.

(Info: Büro Dr. Christoph Hoffmann)


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