Seit der Gründung des Bundeslandes Baden-Württemberg bestand Konsens über das im Landtagswahlgesetz geregelte Regionalprinzip. Also die Regelung, dass jeder Partei im Land zustehenden Sitze auf die Regierungsbezirke im Verhältnis der von ihr dort erreichten Stimmenzahlen verteilt werden. Hier war auch bisher keine Kritik zu hören. Dieses wichtige Regionalprinzip soll nun einfach wegfallen. Alexander Schoch befürchtet dadurch eine Schwächung der politischen Vertretung der Regionen und insbesondere des ländlichen Raums und fordert dieses Regionalprinzip im Gesetz beizubehalten.
Eigentlich, so Schoch, war zwar das bisherige Wahlrecht ein sehr gutes und basisdemokratisches System, das den Wahlkreisen eine starke Rolle zugewiesen hat! Da die Mehrheit des Landtags sich für die Einführung eines Zweistimmenwahlrecht entschieden hat, sollte auch wie bisher sichergestellt werden, dass die Regierungsbezirke in Zukunft adäquat durch Abgeordnete vertreten sind.
Mit der Einführung eines Zweistimmenwahlrechtes erhofft man sich mehr Vielfalt, z.B. mehr Frauen, mehr Berufsgruppen, mehr Abgeordnete mit Migrationshintergrund, in den Landtag zu bekommen. Dies ist auch ein gutes und richtiges Ziel auch unabhängig des Wahlrechtes und im Endeffekt hängt dies entscheidend davon ab, dass in den Wahlkreisen unter diesem Aspekt auch Kandidaten/innen aufgestellt werden. Die Grüne Landtagsfraktion ist ein gutes Beispiel dafür, dass man diese Vielfalt auch mit dem bestehenden Wahlrecht erreichen kann. Hinsichtlich des Frauenanteils hat der neugewählte Bundestag, der im Zweistimmen Wahlrecht gewählt wurde, ein Frauenanteil von knapp über 34% und der aktuelle Landtag von Baden-Württemberg 29,2%. Bemerkenswert in diesem Zusammenhang ist aber, dass in Bundesländern die ein Listenwahlrecht haben wie z.B. Nordrhein-Westfalen (27,6%), Niedersachen (28,5%), aber auch Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Bayern, einen niedrigeren Frauenanteil wie Baden-Württemberg haben.
Ich möchte in der Diskussion um das Wahlrecht den Politikwissenschaftler Joachim Behnke zitieren, der meines Erachtens zurecht formuliert, „das neue Wahlgesetz ist in gewisser Weise so etwas wie ein Misstrauensantrag der Parteien gegen ihre eigenen Wähler, „so züchten wir uns eine Kaste von Berufspolitikern heran, die ohne Erfahrung bereits in jungen Jahren ein Amt besitzen,“ so Behnke. Es kann aber auch als ein Misstrauensvotum gegenüber den Kreisverbänden gewertet werden, so Schoch, denn die aufgestellten Kandidaten/innen müssen sich auf einem landesweiten Listenparteitag durchsetzen. Hier stand in der Vergangenheit eher der direkte Vergleich der Kandidaten/innen im Vordergrund! Die Erfahrung hat gezeigt, die lokale Verwurzelung der Kandidaten hat hohe Identifikationswirkung mit der Region und mit den Wähler/innen die durch eine Landesliste eher verloren geht. Insbesondere besteht durch die regionale Orientierung zwischen der Wählerschaft des Wahlkreises und dem im Wahlkreis gewählten Abgeordneten eine engere Beziehung als zwischen ihr und einem über eine Landesliste gewählten Abgeordneten, der mehr oder weniger nach der politischen Großwetterlage ein Mandat erhält.
Die gewählten Abgeordneten aus der Region sind nicht nur Vertreter des ganzen Volkes, sie repräsentieren auch in besonderer Weise die Region und ihren Wahlkreis beim bisherigen Wahlsystem mit einer Auszählung über die Regierungsbezirke war dies zumindest gewährleistet, daher sollte auch in Zukunft dieses über Jahrzehnte bewährte Regionalprinzip in einem neuen Wahlrecht erhalten bleiben.
Ein neues Wahlsystem sollte nicht einfach übers Knie gebrochen werden, sondern es sollte immer auch geprüft werden, was hat sich beim bisherigen Landtagswahlrecht bewährt und wo muss was verbessert werden. Daher stellt sich natürlich auch die Frage, wie kann in Zukunft gewährleisten, dass mit der Einführung eines neuen Wahlrechts sich der Landtag vergleichbar dem Bundestag nicht deutlich vergrößert. Daher muss bei der Novellierung des Landtagswahlrechtes gelten „Gründlichkeit vor Schnelligkeit“.
(Info: Alexander Schoch)
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Kreis Emmendingen - Emmendingen
1. Nov 2021 - 20:43 UhrAlexander Schoch kritisiert das geplante neue Wahlrecht - Erhalt des Regionalprinzips gefordert

Alexander Schoch
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