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23. Jun 2022 - 12:54 Uhr

„Wir machen Bildungsaufstieg möglich“ - Grünen-Bundestagsabgeordnete Kopf äußert sich zu beschlossener Gesetzesänderung beim BAföG

„Wir machen Bildungsaufstieg möglich“ - Grünen-Bundestagsabgeordnete Chantal Kopf (Bild) äußert sich zu beschlossener Gesetzesänderung beim BAföG.
„Wir machen Bildungsaufstieg möglich“ - Grünen-Bundestagsabgeordnete Chantal Kopf (Bild) äußert sich zu beschlossener Gesetzesänderung beim BAföG.

Der Bundestag hat am heutigen Donnerstag mit deutlicher Mehrheit Verbesserungen beim BAföG beschlossen.
Dazu erklärt Chantal Kopf, grüne Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Freiburg:

„Ich freue mich, dass die vielen Freiburger Studierenden sowie Schülerinnen und Schüler die Verbesserungen bereits zum Wintersemester spüren werden. Denn Bildungsgerechtigkeit bedeutet Chancengerechtigkeit und die Stärkung des BAföG ist dafür ein entscheidender Schlüssel“, sagte Kopf.

Diese BaföG-Reform sei dringend notwendig, denn die Vorgängerregierung habe das BAföG jahrelang schleifen lassen. „Das BAföG wurde geschaffen, um jungen Leuten ein Studium zu ermöglichen, auch wenn die Eltern es nicht finanzieren können. Damit hat das BAföG in Freiburg unzähligen jungen Menschen neue Wege eröffnet“, sagte Kopf. Seit Jahren gelinge dies aber immer weniger. „Die Höhe der ausgezahlten Förderungen entspricht schon lange nicht mehr dem Bedarf der Studierenden und förderbedürftigen Schülerinnen und Schüler und die Zahl der Geförderten ist deutlich gesunken“, so Kopf. „Und das, obwohl viel mehr Personen auf diese Unterstützung angewiesen sind, um erfolgreich studieren zu können. Ein Studium darf nicht nur Personen aus wohlhabenden Familien offenstehen.“

Die umfassende Strukturreform der Ausbildungsfinanzierung geht diese Probleme an: Die wichtigsten Änderungen sind die Erweiterung des Kreises Berechtigten durch die Anhebung der Freibeträge um 20,75 Prozent, die Anhebung der Altersgrenze auf 45 Jahre sowie die Erhöhung der Bedarfssätze um 5,75 Prozent und der Wohnpauschale um zehn Prozent. „Statt wie bisher 752 Euro kann es künftig also bis zu 812 Euro im Monat geben“, erklärte Kopf. Hinzu komme eine Erhöhung des Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungszuschlags sowie der Kinderbetreuungszuschlag für Studierende mit Kind auf 160 Euro je Monat und Kind.

Darüber hinaus hat der Bundestag über einen weiteren Gesetzesentwurf zur Einführung eines Nothilfemechanismus für Studierende in nationalen Krisensituationen beraten. „Damit haben wir in Zukunft die Möglichkeit, in Notsituationen zügig zusätzliche Mittel an Studierende auszuzahlen, die dann auch jenen helfen, die bislang kein BAföG erhalten“, sagte Kopf. „Wir ziehen damit die Lehren aus der Covid-19-Pandemie, damit niemand in Krisenzeiten das Studium aus finanziellen Gründen abbrechen muss.“

Das BAföG sei das wichtigste Instrument, um Bildungsaufstieg zu ermöglichen. Niemand solle in Zukunft wegen Geldsorgen oder Angst vor Verschuldung auf ein Studium verzichten müssen. „Durch die Gesetzänderung machen wir das BAföG krisenfest“, sagte Kopf.

Weitere Verbesserungen für Studierende seien geplant, etwa ein erleichterter BAföG-Bezug bei Studienfachwechsel, Verlängerung der Förderhöchstdauer und eine regelmäßige Anpassung der Bedarfssätze an die wirtschaftliche Realität. Außerdem solle eine Studienstarthilfe geschaffen werden für Kinder aus Familien, die Hartz IV empfangen, um die Anfangsinvestitionen zu Beginn des Studiums wie Laptop oder Umzugskosten stemmen zu können.

(Presseinfo: Büro Chantal Kopf, 23.06.2022)


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