Wie Alexander Schoch berichtet, hat die Bundesregierung am heutigen Donnerstag (15.09.2022) einige weitreichende steuerliche Entlastungen steuerliche Entlastungen und Entbürokratisierungen für die dezentrale Nutzung von Photovoltaikanlagen beschlossen. „Damit setzt sich die Regierung für einen Kurs des konsequenten Bürokratieabbaus und des Ausbaus der Erneuerbaren ein.“, wie Schoch betont. Die vorgeschlagenen Maßnahmen wurden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz nach Kräften unterstützt.
Beschlossen wurde, dass Balkonsolaranlagen keine Abschaltvorrichtungen mehr benötigen. Das gilt für alte wie neue Anlagen. Auch brauchen neue PV-Anlagen bis 25 kWpeak keine Steuerungseinrichtungen bzw. Begrenzung der Wirkleistungseinspeisung auf 70% mehr und für Altanlagen wird die sogenannte 70% Regelung bis 7 kWp ab 1.1.23 komplett aufgehoben. Einnahmen und Entnahmen im Zusammenhang mit PV-Anlagen bei Einfamilienhäusern & Nebengebäuden werden bis 30 kWp von der Einkommenssteuer freigestellt und in Mehrfamilienhäusern werden Einnahmen und Entnahmen aus Photovoltaikanlagen sogar bis zu 100 kWp von der Einkommenssteuer freigestellt. (≙ 15 kWp pro Wohn- oder Gewerbeeinheit). Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass PV zwar wirtschaftlich ist, aber große Profite dezentral nicht zu machen sind und daher entfallen Steuererklärungen. Für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen für Wohnungen und öffentliche Gebäude sowie zugehöriger Komponenten und Speicher wird ein Nullsteuersatz in der Umsatzsteuer eingeführt. Damit werden Spielräume der neuen EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie genutzt. Lohnsteuerhilfevereine dürfen künftig Arbeitnehmer*innen weiterhin steuerlich beraten, auch wenn diese in eine PV-Anlage investiert haben. Für die Jahre 2022, 2023 und 2024 wird es eine Regelung im EEG gebe, die einen zusätzlichen Anreiz zur Stromproduktion aus Biogasanlagen setzt. Für den 15. Januar 2023 ist eine zusätzliche „Krisensonderausschreibung“ für Solaranlagen in Höhe von 1.500 MW geplant. Hier gibt es allerdings och noch einen Vorbehalt auf Beihilfegenehmigung der EU-Kommission.
Alexander Schoch freut sich über die steuerlichen Entlastungen, die Bürgerinnen und Bürger deutlich entlasten und der Energiewende auch in schwierigen Zeiten Vorschub leisten werden. „Der positive Trend der durch das Osterpaket begonnenen Entlastungen und Entbürokratisierungen wird hiermit fortgesetzt.“, freut sich der Abgeordnete.
(Presseinfo: Büro Alexander Schoch, 15.09.2022)
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Kreis Emmendingen - Landkreis Emmendingen
16. Sep 2022 - 16:50 Uhr"Steuerliche Entlastung und Bürokratieabbau kommen" - Grünen-Landtagsabgeordneter Schoch informiert über Beschlüsse zu dezentraler Nutzung von Photovoltaikanlagen

"Steuerliche Entlastung und Bürokratieabbau kommen" - Grünen-Landtagsabgeordneter Alexander Schoch (Bild) informiert über Beschlüsse zu dezentraler Nutzung von Photovoltaikanlagen.
Foto: RT-Archivbild
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