Jedes Jahr wird am 03. Dezember mit dem Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen daran erinnert, dass die Würde, die persönlichen Rechte und das persönliche Wohlergehen jeden Menschen betreffen. Die UNO initiierte den Internationalen Tag der Behinderten am 3. Dezember 1992, woraufhin er 2003 erstmals gefeiert wurde. Der Tag soll das Bewusstsein der Menschen zu dieser Thematik wachhalten und den Blick auf Problemfelder bei der Umsetzung aufzeigen.
Vor diesem Hintergrund traf sich Alexander Schoch MdL mit Esther Weber und Bruno Stratz zu einem Informationsgespräch. Bruno Stratz ist seit 2013 ehrenamtlicher Behindertenbeauftragter des Landkreises Emmendingen. Er wird dabei von Esther Weber in der Geschäftsstelle unterstützt. Sie informieren und unterstützen Menschen im Landkreis in allen Fragen, die die Belange und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung betreffen. Die Tätigkeit erfolgt unabhängig und weisungsungebunden.
Ein ganz großes Thema ist die Barrierefreiheit und die damit verbundene Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Der Besuch einer Kirche, ist für Rollstuhlfahrer*innen oder Menschen mit Rollator oft mit unüberwindbaren Hürden verbunden und nicht in jeder Kirche gibt es Gesangsbücher in Großschrift für Sehbehinderte. Gebärdendolmetscher für Veranstaltungen zu bekommen ist sehr schwierig, da es wenige gibt. Das Bearbeiten von Dokumenten oder Anträgen fällt Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder älteren Menschen schwer.
Auch die Suche nach einer rollstuhlgerechten und barrierefreien Wohnung kann zur Geduldsprobe werden. Wie schwierig letzteres ist, musste Stratz zuletzt am eigenen Leib erfahren, als er fast ein Jahr nach einer rollstuhlgerechten Wohnung gesucht und nur mit Glück und viel Initiative seines neuen Vermieters gefunden hat.
Im Landkreis Emmendingen lebten zum Stichtag 31. Dezember 2021 167 945 Menschen. 14 580 von ihnen leben mit einer Behinderung. Das sind fast zehn Prozent. Wie viele davon in einer eigenen Wohnung oder in einer stationären Einrichtung leben, ist statistisch nicht erfasst.
Die neue Landesbauordnung schreibt zwar vor, wie Neubauten ausgestaltet werden müssen, damit auch die Barrierefreiheit berücksichtigt ist. do muss bei Gebäuden mit mehr als zwei Geschossen, eines barrierefrei erreichbar sein, indem die Wohn- und Schlafräume, eine Toilette, ein Bad und der Kochbereich barrierefrei nutzbar und mit einem Rollstuhl zugänglich ist. Darüber hinaus gibt es noch eine DIN-Norm, die zwischen Wohnungen unterscheidet, die barrierefrei erreichbar oder barrierefrei nutzbar sind. Allerdings ist diese Norm nicht praxistauglich, denn was nutzt es einem Menschen im Rollstuhl, wenn er zwar in die Wohnung, aber nicht über die Schwelle auf den Balkon kommt.
Auch die Barrierefreiheit im Landratsamt ist noch immer nicht gegeben. „Die Aufzüge sind je nach Rollstuhl zu schmal, die Aufzugstüre zu schwer zu öffnen, behindertengerechte Toiletten gibt es nur auf zwei Stockwerken und ein Blindenleitsystem sucht man im Haus vergebens. Ein öffentliches Verwaltungsgebäude hat hier auch eine Vorbildfunktion. Wir können nicht den Städten und Gemeinden im Landkreis sagen, dass sie mehr für Inklusion machen sollen und selber nicht über einen angemessenen Standard verfügen.“, so Bruno Stratz.
Esther Weber berichtete, dass die kommunalen Inklusionsvermittler (KIV) im Landkreis im Moment einen schweren Stand hätten, da aufgrund anderer dringlicher Themen wie Coronapandemie, Energieversorgung oder Flüchtlingsunterbringung, Inklusion als Thema nicht die höchste Priorität in den Kommunen genießen. Alexander Schoch plant um den KIV die nötige Aufmerksamkeit zu geben im kommenden Jahr eine Veranstaltung mit den KIV, Bürgermeister*innen und weiteren Fachleuten zum Thema Inklusion in den Kommunen. „Im kommenden Jahr gibt es die Institution des Kreisbehindertenbeauftragten seit 10 Jahren, das ist ein guter Zeitpunkt um mit den Gemeinden und dem Landkreis die Diskussion über das Bündnis für Inklusion zu suchen.
Ein herausforderndes Thema ist, dass lediglich 11 % der Arzt- und Therapiepraxen im Raum Freiburg rollstuhlgerecht sind. Hier könnte ein Anreizsystem die Praxen zu Investitionen motivieren. „Allein der Einbau einer Rampe kann hier schon viel bewirken.“, ist Stratz sicher.
Zum Abschluss informierten Weber und Stratz den Abgeordneten noch über die neueste Entwicklung der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) im Landkreis Emmendingen. Das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales geförderte Angebot startete im Januar 2018 und gibt Menschen mit Behinderungen oder deren Angehörigen die Gelegenheit, sich unabhängig, neutral und kostenlos zu unterschiedlichsten Themen beraten zu lassen.
Bisher waren im Landkreis die Lebenshilfe, das Diakonisches Werk und das Rote Kreuz mit fünf Mitarbeiter*innen damit bestreut. Alleine im Jahr 2020 wurden rund 1000 Gespräche durchgeführt. Ab 2023 wird im Landkreis Emmendingen nur noch die Lebenshilfe die Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) anbieten können. Dass es nur noch eine reduzierte Förderung der EUTB ab 2023 geben wird, hat große Enttäuschung und Überraschung bei den Verbänden, aber auch bei den Menschen mit Betreuungsbedarf ausgelöst.
Alexander Schoch dankte Esther Weber und Bruno Stratz für ihren unermüdlichen Einsatz und stellte fest, dass noch viel zu tun ist auf dem Weg zur inklusiven Gesellschaft. Der Abgeordnete versprach sich weiterhin für Inklusion und Barrierefreiheit im Landkreis einzusetzen.
(Presseinfo: Büro Alexander Schoch, 29.11.2022)
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29. Nov 2022 - 17:32 UhrEin langer Weg zur barrierefreien und inklusiven Gesellschaft - Grünen-Landtagsabgeordneter Schoch traf sich mit Behindertenbeauftragtem des Landkreises Emmendingen

Ein langer Weg zur barrierefreien und inklusiven Gesellschaft - Grünen-Landtagsabgeordneter Schoch traf sich mit Behindertenbeauftragtem des Landkreises Emmendingen.
Von links: Esther Weber, Alexander Schoch und Bruno Stratz.
Foto: Büro Alexander Schoch
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