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12. Feb 2025 - 15:41 Uhr

Grünen-Landtagsabgeordneter Schoch: 5,2 Millionen Euro für Naturschutzprojekte in Baden-Württemberg - Förderanträge können ab sofort bei der Stiftung Naturschutzfonds eingereicht werden

Grünen-Landtagsabgeordneter Alexander Schoch (Bild): 5,2 Millionen Euro für Naturschutzprojekte in Baden-Württemberg.
Grünen-Landtagsabgeordneter Alexander Schoch (Bild): 5,2 Millionen Euro für Naturschutzprojekte in Baden-Württemberg.

Ab sofort können sich gemeinnützige Organisationen, kommunale Stellen, Unternehmen und Privatpersonen wieder bei der Stiftung Naturschutzfonds um einen Zuschuss für ihre Naturschutzprojekte in Baden-Württemberg bewerben. Mit rund 5,2 Millionen Euro Ersatzzahlungen stehen aus dem Jahr 2024 deutlich mehr Mittel bereit als im vorherigen Jahr, insbesondere als Ausgleich für den Ausbau der erneuerbaren Energie und der Energieinfrastruktur.

„Die Stiftung Naturschutzfonds unterstützt diejenigen, die Einsatz für den Schutz unserer Natur und die biologische Vielfalt in Baden-Württemberg zeigen. Mit der Förderung ermöglichen wir es, Visionen in die Tat umzusetzen“, sagt Alexander Schoch zur Ausschreibung.
„Wir freuen uns über Projekte die unsere Natur schützen und wiederherstellen wollen. So können Sie aktiv dabei mithelfen, den Lebensraum für die vielfältigen Tier- und Pflanzenarten im Land auch für zukünftige Generationen zu bewahren.“

Unter dem Motto „Wir fördern Vielfalt“ richtet sich die Förderung der landesweit tätigen Naturschutzstiftung insbesondere an Projektvorhaben zum Erhalt und zur Stärkung der biologischen Vielfalt. Ersatzzahlungen sind Abgaben für nicht-ausgleichbare Eingriffe in Natur und Landschaft und werden von der Stiftung Naturschutzfonds für praktische Maßnahmen beispielsweise des Artenschutzes, des Biotopverbunds, der Biotopvernetzung oder der Erstpflege eingesetzt.

Förderanträge können ab sofort bei der Stiftung Naturschutzfonds eingereicht werden. Voraussetzung für eine positive Entscheidung ist, dass die Projekte konkret der Aufwertung von Natur und Landschaft dienen und in dem Naturraum, in dem das Projekt durchgeführt werden soll, Ersatzzahlungen zur Verfügung stehen. Zudem ist für die geplanten Projekte eine fachliche Abstimmung mit dem zuständigen Regierungspräsidium im Vorfeld der Antragstellung erforderlich. Die Ausschreibung endet am 30. September 2025.

Bei einer Antragstellung bis zum 1. Juli 2025 bei der Stiftung kann mit einer Bewilligung in diesem Jahr gerechnet werden, soweit Ersatzzahlungen verfügbar sind.

Zur aktuellen Ausschreibung bietet die Stiftung Naturschutzfonds für Interessierte am 26. Februar 2025 eine digitale Informationsveranstaltung an. Weitere Informationen zur Veranstaltung und zur Förderung sind erhältlich unter
https://stiftung-naturschutz-bw.de/zuwendungsbereich-ersatzzahlungen.

(Presseinfo: Wahlkreisbüro Alexander Schoch, 12.02.2025)


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