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Kreis Emmendingen - Landkreis Emmendingen

5. Nov 2025 - 12:43 Uhr

Bundestag wird Stambulant-Gesetz beschließen - Angehörige können in Pflege mitarbeiten - SPD-Bundestagsabgeordneter Fechner: "BeneVit-Gruppe kann mit Rechtsgrundlage endlich über einhundert Pflegeplätze im Landkreis Emmendingen schaffen."

Bundestag wird Stambulant-Gesetz beschließen.
SPD-Bundestagsabgeordneter Johannes Fechner (rechts) bei einem Besuch in der nach dem Stambulant betriebenen BeneVit-Einrichtung in Wyhl.

Foto: Büro Johannes Fechner
Bundestag wird Stambulant-Gesetz beschließen.
SPD-Bundestagsabgeordneter Johannes Fechner (rechts) bei einem Besuch in der nach dem Stambulant betriebenen BeneVit-Einrichtung in Wyhl.

Foto: Büro Johannes Fechner

Am morgigen Donnerstag wird der Bundestag die dringend benötigte Rechtsgrundlage für das sog. Stambulant-Modell beschließen. Das teilt SPD-Bundestagsabgeordneter Johannes Fechner mit. Nach diesem Konzept können Angehörige in der Pflege mitarbeiten und so Kosten senken. Die BeneVit-Gruppe betreibt bereits in Wyhl eine Senioreneinrichtung und plant weitere in Reute und Biederbach.

"Ich freue mich sehr, dass wir nach vielen Jahren der Diskussion jetzt in einem schnellen Gesetzgebungsverfahren endlich die Rechtsgrundlage für Stambulant schaffen", so SPD-Bundestagsabgeordneter Johannes Fechner. Damit können die Pflegeleistungen mit den Kostenträgern abgerechnet werden. "Jetzt kann die BeneVit-Gruppe loslegen und die versprochenen über einhundert Pflegeplätze im Landkreis schaffen, die wir dringend benötigen", erwartet Fechner. Fechners Dank gilt allen Bürgermeistern und dem Chef der BeneVit-Gruppe, Kaspar Pfister. "Ohne den Druck aus der Praxis und der Bürgermeister hätten wir dieses schnelle Gesetzgebungsverfahren nicht geschafft. Zuletzt habe es noch bei einigen Fachpolitikerinnen aus CDU und SPD Bedenken gegeben, die aber durch eine Ansage von höherer Fraktionsebene überwunden wurden", erklärt Fechner.

Konkret wird laut Fechner erstmals gesetzlich geregelt, dass Betreiber gemeinschaftlicher Wohnformen mit den Kostenträgern Verträge abschließen können zur Abrechnung ihrer Leistungen. Pflegekassen und Krankenkassen müssen dafür in den nächsten 12 Monaten Empfehlungen zur konkreten Ausgestaltung der Pflegemodelle erstellen. "Dabei müssen sie, was wir ausdrücklich ins Gesetz geschrieben haben, die Evaluierung von Stambulant berücksichtigen", erläutert Fechner. So sei gesichert, dass die Empfehlungen das Stambulant-Modell ermöglichen werden: "Jetzt hat die BeneVit-Gruppe Rechtssicherheit und die angekündigte Investition von 100 Millionen Euro kann geplant werden."

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