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RegioTrends

Kreis Lörrach - Weil am Rhein

11. Mai 2021 - 12:49 Uhr

Ab Juli: Auch nachts wird in Weil am Rhein geblitzt - Neues Messgerät zu Geschwindigkeitsüberwachung bringt mehr Reichweite mit sich und macht „Blitzen“ auch bei Dunkelheit möglich

Ab Juli: Auch nachts wird in Weil am Rhein geblitzt.
Vertrautes Bild: Das neue Semi-Stationäre Blitz-Gerät wird nicht mehr wie das bisherige Modell an die Optik einer Mülltonne erinnern. Die die bekannte „Tonne“ bleibt trotzdem weiterhin im Einsatz. 

Foto: Stadtverwaltung Weil am Rhein
Ab Juli: Auch nachts wird in Weil am Rhein geblitzt.
Vertrautes Bild: Das neue Semi-Stationäre Blitz-Gerät wird nicht mehr wie das bisherige Modell an die Optik einer Mülltonne erinnern. Die die bekannte „Tonne“ bleibt trotzdem weiterhin im Einsatz.

Foto: Stadtverwaltung Weil am Rhein

Grundstückseigentümer können Aufstellfläche auf privaten Flächen nennen - Festinstallierte Anlagen sind vorerst nicht geplant


Ab Juli wird im Stadtgebiet eine neue Technik zur Geschwindigkeitsüberwachung im Straßenverkehr zum Einsatz kommen. Bei dem neuen Gerät handelt es sich um eine sogenannte Semi-Station, also ein „Blitzer“, der je nach Bedarf mobil oder stationär eingesetzt werden kann. Der Vorteil der Semi-Station ist, dass diese sowohl am Tag als auch in der Nacht eingesetzt werden kann, was erstmals einen 24-Stunden-Betrieb ermöglicht. Das bedeutet, in Zukunft wird die Geschwindigkeitsüberwachung effektiver sein und damit wohl auch mehr Verstöße verzeichnen. Die Anlage des Dienstleisters, mit dem die Stadt seit vielen Jahren zusammenarbeitet, wird der Polizeiabteilung an sieben Tagen im Monat für die Messungen im Straßenverkehr zur Verfügung stehen. Neben dem neuen Gerät bleibt weiterhin das Messgerät im Einsatz, mit dem der Gemeindevollzugsdienst (GVD) bisher gearbeitet hat. Die Stadtverwaltung bleibt damit bei ihrer Praxis, keine eigenen Geräte zur Geschwindigkeitsmessung anzuschaffen, sondern ihre Zusammenarbeit mit einem privaten Dienstleister fortzusetzen, wie es auch andere Städte und Gemeinden im Landkreis Lörrach wie etwa Rheinfelden handhaben.

Es ist in Zukunft von mehr Fallbearbeitung auszugehen:
Das neue Gerät hat weitere Vorteile: Aus rechtlichen Gründen musste bei der Messung bislang immer ein geschulter Mitarbeiter des Gemeindevollzugsdienstes anwesend sein. Da der Messleiter jetzt aber nur noch beim Auf- und Abbau der Anlage anwesend sein muss, reduziert dies den Personalaufwand, was eine Erleichterung für die Bewältigung der anderen Aufgaben der Polizeiabteilung geben wird. Die tägliche Kontrolle entfällt allerdings auch bei der Semi-Station nicht, denn auch hier muss nachgeschaut werden, ob alles funktioniert. Und auch vor Vandalismus, der immer wieder vorkommt, ist das Gerät nicht gefeit. Für diesen erhält der Betreiber der Anlage automatisch eine Information. „Da mit dem neuen Gerät die Kontrollen deutlich ausgedehnt werden können, ist auch mit einem höheren Fallaufkommen zu rechnen. Es ist also davon auszugehen, dass der Aufwand bei der internen Fallbearbeitung steigen wird“, erklärt Rechts- und Ordnungsamtsleiterin Ellen Nonnenmacher.

Bürger können zum Platzieren des „Blitzers“ Flächen auf Privatgrundstücken anbieten:
Mit der Semi-Station ist eine flexible innerstädtische Verkehrsüberwachung möglich, da beispielsweise zeitlich begrenzte Tempolimits voreingestellt werden können. Der drehbare Kopf der Anlage ermöglicht eine flexible und platzsparende Aufstellung des Anhängers, in den die Anlage eingebaut ist. Auch besteht die Möglichkeit, von einem Standort aus beide Fahrtrichtungen zu messen. Im öffentlichen Straßenraum, also auf städtischen Grundstücken wurden bereits 80 Standorte in Weil am Rhein als geeignet für die Semi-Station definiert. Die bisher mit dem mobilen Geschwindigkeitsmessgerät genutzten Standorte werden beibehalten. Bodenwellen oder Straßenunebenheiten, wie sie etwa durch den Einsatz sogenannter Berliner Kissen entstehen, können allerdings dazu führen, dass die Messung verfälscht wird und dann nicht verwertbar ist. Solche Gegebenheiten sind daher bei der Aufstellung der Geschwindigkeitsmessgeräte zu berücksichtigen. Wer der Stadtverwaltung für die Aufstellung der Semi-Station ein privates Grundstück anbieten will, kann dies der Polizeiabteilung des Rechts- und Ordnungsamts per E-Mail an polizeiabteilung@weil-am-rhein.de melden. Die Mitarbeiter des Gemeindevollzugsdiensts werden dann prüfen, ob am vorgeschlagenen Standort die Aufstellbedingungen für die Anlage gegeben sind. Die Aufstellfläche für den Anhänger beträgt 1,16 mal 2,11 Meter.

Festinstallierte Geräte nur bedingt effektiv:
Die Anschaffung eines festinstallierten Geschwindigkeitsgeräts, wie zuletzt im Ortschaftsrat Märkt angefragt, wird seitens der Verwaltung derzeit nicht in Betracht gezogen. Abgesehen von der „Vorhersehbarkeit“ der Geschwindigkeitsmessung, sobald der Standort des Geräts hinreichend bekannt ist, haben festinstallierte Geschwindigkeitsgeräte oftmals auch den unerwünschten Nebeneffekt, dass zwar vor der Anlage gebremst, danach dann aber wieder beschleunigt wird. Bezüglich der finanziellen Auswirkungen können aus Sicht der Verwaltung nicht nur die reinen Anschaffungskosten sowie die Bußgeldeinnahmen gegenüber gestellt werden, vielmehr sind auch die Unterhaltskosten, Kosten für die regelmäßige Eichung der Anlage sowie der zusätzliche interne Personalaufwand für die Bearbeitung der Fälle zu berücksichtigen. Da auch bei den vom Landkreis Lörrach im Kreisgebiet errichteten Messsäulen eine „scharfe“ Geschwindigkeitsmessung nicht dauerhaft, sondern im Wechsel der Messsäulen erfolgt, ist der Effekt aus Sicht der Verwaltung vergleichbar mit den Einsatzmöglichkeiten der Semi-Station.


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