Am 15. Mai 1871 wurde das Gesetz zur strafrechtlichen Regelung des Schwangerschaftsabbruchs im Reichsstrafgesetzbuch festgeschrieben. Damit ist der Schwangerschaftsabbruch seit 150 Jahren im Strafgesetzbuch geregelt. Wer den Eingriff auf eigenen Wunsch durchführen lassen will, dem droht bis heute eine Gefängnis- oder Geldstrafe, so steht es im Gesetz. Dass in der Praxis Schwangerschaftsabbrüche nach der sogenannten Beratungsregelung straffrei bleiben, ändert nichts daran, dass ihnen der Ruf der Illegalität anhaftet. Es sei längst an der Zeit, eine andere Regelung umzusetzen, die ungewollt Schwangere nicht kriminalisiert, fordern nun Pro Familia Freiburg und Freiburgs Frauenbeauftragte.
Es gibt einen breiten gesellschaftlichen Konsens, dass die Entscheidung für oder gegen das Austragen einer Schwangerschaft nur die Frau selbst treffen kann. Um sie selbstbestimmt treffen zu können, sollte sie sich bei der Entscheidungsfindung in einem wertfreien Rahmen bewegen können und jede Unterstützung bekommen. Durch die Regelung des Schwangerschaftsabbruchs im Strafgesetzbuch wird jedoch die klare Missbilligung einer möglichen Entscheidung vermittelt.
Zudem wirkt sich die Verortung des Schwangerschaftsabbruchs im Strafgesetzbuch gravierend auf die Versorgung aus. Ärztinnen und Ärzte dürfen auf ihren Webseiten nicht über die Art und Weise, wie sie die Eingriffe durchführen, informieren. Tun sie es dennoch, droht ihnen eine Verurteilung wegen §219a StGB. Schwierig ist auch, dass die Zahl der Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, seit Jahren sinkt; mittelfristig ist die Versorgung auch in Südbaden nicht sichergestellt. Ein Grund dafür ist, dass sie Ablehnung und Stigmatisierung fürchten – und Angriffe von Menschen, die Schwangerschaftsabbrüche verbieten wollen. Frauen, die in die vorgeschriebene Beratung kommen, sind verunsichert, denn sie bekommen durch den verpflichtenden Charakter den Eindruck, etwas Illegales zu tun. Die Botschaft, die bei ihnen ankommt, lautet: Wir trauen Dir die Entscheidung alleine nicht zu! Das empfinden viele Frauen als entmündigend.
„Wir fordern eine zeitgemäße Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs, damit Frauen ohne Zwang und Androhung von Strafe zu uns kommen und unterstützend beraten werden können“, sagt Gerhard Tschöpe, Geschäftsführer der Freiburger Pro Familia Beratungsstelle. „Es ist überfällig, ungewollte Schwangerschaften im Kontext vom Recht auf Selbstbestimmung und sexueller, reproduktiver Gesundheit zu diskutieren.“
„Zwangsberatung und Strafandrohung halten Frauen in Not nicht davon ab, eine Schwangerschaft abzubrechen“, betont die Frauenbeauftragte Simone Thomas. „Die Versorgungslage jedoch verschlechtert sich von Jahr zu Jahr. Schon jetzt haben Frauen in der Region Freiburg Probleme, zeitnah eine Ärztin oder einen Arzt zu finden. Zum Teil müssen sie Wartezeiten oder längere Wege in Kauf nehmen. So kann es trotz frühzeitiger Beratung problematisch werden, einen Termin für den Eingriff vor der definierten dreizehnten Schwangerschaftswoche zu erhalten.“
Für Pro Familia steht das Recht auf Selbstbestimmung im Kontext von sexueller und reproduktiver Gesundheit und Rechten im Mittelpunkt ihrer Arbeit. Die Entscheidung über das Austragen oder den Abbruch einer Schwangerschaft muss frei von Strafandrohungen und staatlicher Einflussnahme möglich sein. Frauen haben das Recht auf umfassende medizinische Versorgung, Beratung und Information.
Der 15. Mai ist der Auftakt einer Reihe von lokalen und bundesweiten Aktionstagen, die u.a. auch von einem bundesweiten Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung getragen werden und die Streichung von Paragraph 218 StGB ff fordern.
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Stadtkreis Freiburg - Freiburg
11. Mai 2021 - 13:19 Uhr„150 Jahre Kriminalisierung sind genug! Schwangerschaftsabbruch - Recht statt Verurteilung“ - Stelle zu Gleichberechtigung der Frau und Pro Familia Freiburg fordern Streichung von Paragraph 218ff und Recht auf körperliche Selbstbestimmung für Schwangere

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