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Kreis Lörrach - Lörrach

14. Mai 2021 - 12:58 Uhr

Lörrach bereitet sich auf Öffnungen vor - Stufenplan für kontrollierte und sichere Öffnung verschiedener Bereiche tritt an 15. Mai in Kraft


Die Infektionszahlen im Landkreis Lörrach ermöglichen aktuell erste Öffnungsschritte, die durch eine neue Corona-Verordnung des Landes vom 13. Mai neu geregelt werden. Der Stufenplan für eine kontrollierte und sichere Öffnung verschiedener Bereiche wird im Landkreis Lörrach ab Samstag, 15. Mai in Kraft treten.

Das Sozialministerium des Landes hat ein Konzept erarbeitet, das in einem dreistufigen Verfahren Öffnungen in bestimmten Bereichen vorsieht. Besonders die von der Pandemie hart getroffenen Branchen wie Gastronomie, Hotellerie und Einzelhandel sollen wieder geöffnet werden um einen Schritt Richtung Normalität zu ermöglichen. Die erste Öffnungsstufe tritt bereits in Kraft, sobald die 7-Tage-Inzidenz in den Stadt- oder Landkreisen fünf Tage unter 100 liegt.

Grundsätzlich bleiben durch die neue Verordnung die AHA-Regeln bestehen, sobald Personen aufeinandertreffen. Auch die medizinische Maskenpflicht ab sechs Jahren, die Home-Office-Regelung und die inzidenzunabhängige Öffnung der Geschäfte für Produkte des täglichen Bedarfs bleibt unverändert. Ein wichtiger Bestandteil der Öffnungen sind Test- und Hygienekonzepte. Um die geöffneten Einrichtungen und Angebote nutzen zu können, ist ein negativer tagesaktueller - das heißt, nicht älter als 24 Stunden - Coronatest nötig. Alle Bürgerinnen und Bürger sowie Besucher sollten daher ihre wohnortnahen Testmöglichkeiten nutzen, um Ansammlungen und eine Überlastung einzelner Testzentren zu vermeiden.

Genesene und vollständig geimpfte Personen sind von der Testpflicht befreit und werden zudem bei den Kontaktbeschränkungen nicht mehr in die Gesamtpersonenanzahl miteinberechnet. Die Ausnahmeregelungen für vollständige geimpfte Personen gelten nur, wenn sie keine akuten Symptome einer Corona-Infektion zeigen.

„Wir sind froh, dass wir nun alle, aber vor allem unsere Gastronomie und Hotelbetriebe, weitere Perspektiven durch die neue Landesverordnung haben. Die Öffnung kann nur bestehen, wenn wir langfristig unter der 100er-Marke bei den Inzidenzzahlen bleiben. Daher müssen wir nun vernünftig und verantwortungsbewusst mit den neuen Möglichkeiten umgehen und uns unbedingt weiterhin an die grundsätzlichen Vorgaben wie die AHA-Regeln halten,“ appelliert Oberbürgermeister Jörg Lutz.

Folgende Einrichtungen dürfen mit Test- und Hygienekonzept, welches tagesaktuelle Coronatests, Hygienemaßnahmen vor Ort sowie Kontaktdokumentation beinhaltet, zusätzlich öffnen:

- Gastronomie: Im Innenbereich ein Gast pro 2,5
Quadratmeter, Tische mit 1,5 Meter Abstand von 6 bis 21 Uhr; Im Außenbereich unter Einhaltung der AHA-Regeln
- Mensen, Cafeterien und Betriebskantinen unter Einhaltung von 1,5 Metern Abstand.
- Tourismus: Hotels, Pensionen und andere Beherbergungsbetriebe für touristische Übernachtungen. Gäste ohne Genesenen- oder Impfnachweis müssen alle drei Tage einen negativen Coronatest vorlegen. Touristischer Verkehr in beispielsweise Reisebussen und Seilbahnen ist möglich mit maximal der Hälfte der vollen Besetzung und sofern Start- und Zielort sich bereits in Öffnungsstufe 1 befinden.
- Einzelhandel: Click & Meet kann ohne Testkonzept für eine Kundin bzw. einen Kunden pro 40 Quadratmeter angeboten werden Ohne Voranmeldung und mit Testkonzept sind zwei Kunden für die gleiche Fläche erlaubt.
- Freizeit: Kulturveranstaltungen in Theatern, Opern oder Ähnlichem im Außenbereich für bis zu 100 Personen. Zoologische und Botanische Gärten, Galerien, Gedenkstätten und Museen mit einer Person pro 20 Quadratmetern. Freizeiteinrichtungen im Außenbereich wie Minigolfanlagen, Hochseilgärten, etc. für maximal 20 Personen. Schwimmbäder aller Art und Badeseen mit kontrolliertem Zugang mit einer Person pro 20 Quadratmeter. Das Lörracher Bäderteam bereitet die zeitnahe Öffnung des Parkschwimmbades vor.
- Sport: Maximal 20 Personen in Sportanlagen und Sportstätten im Außenbereich für kontaktarmen Freizeit- und Amateursport; Veranstaltungen des Spitzen- und Profisports bis 100 Zuschauern außen.
- Bildung: Grundschulen gehen in den Präsenzbetrieb ohne Abstand oder Wechselunterricht; Lehrveranstaltungen im Freien an Hochschulen und Akademien bis 100 Personen; Volkshochschulen dürfen Kurse im Innenbereich mit bis zu 10 Personen, im Außenbereich mit bis zu 20 Personen durchführen (Tanz- und Sportkurse sind nicht erlaubt); Nachhilfeunterricht, Unterricht an Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen (ausgenommen Gesangs-, Tanz- oder Blasmusikunterricht) für bis zu 10 Schülerinnen und Schüler; Archive, Büchereien und Bibliotheken mit einer Person pro 20 Quadratmeter.
- Veranstaltungen zur Religionsausübung ohne Anmeldung.

Die Öffnungsstufe 2 kann 14 Tage nach der ersten Öffnungsstufe in Kraft treten, sofern die Inzidenzwerte stabil unter 100 liegen und eine weiterhin fallende Tendenz zu erkennen ist. In dieser Stufe können Lockerungen und Öffnungen für Theater, Konzerte, Veranstaltungen mit Besucherbegrenzung, Messen mit Besucherbegrenzung, Sport im Innenbereich erfolgen.


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