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Ortenaukreis - Lahr

7. Jun 2021 - 17:20 Uhr

Sport drinnen und draußen - Sporthallen in Lahr nehmen ab Mittwoch, 9. Juni 2021 ihren Betrieb wieder auf


Die Sporthallen in Lahr nehmen ab Mittwoch, 9. Juni 2021 ihren Betrieb wieder auf. Die Vereine können sie dann wieder nutzen, sofern sie ein Hygienekonzept vorlegen, das unter anderem die Kontaktdokumentation, Hygienemaßnahmen und gegebenenfalls Testkonzepte beinhaltet.

Für den Sport in städtischen Sporthallen oder vergleichbaren Räumlichkeiten gilt die Obergrenze von einer Person je angefangene zehn Quadratmeter Fläche. Alle Teilnehmenden ab sechs Jahren müssen entweder einen tagesaktuellen, maximal 24 Stunden alten negativen COVID-19-Schnelltest, eine vollständig abgeschlossene Impfung gegen COVID-19 oder eine Genesung nach einer Infektion mit COVID-19 vorweisen. Eine Impfung ist vollständig abgeschlossen, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung mindestens 14 Tage vergangen sind. Als genesen gilt, wer innerhalb der letzten sechs Monate positiv mittels PCR, PoC-PCR oder eines anderen Nukleinsäurenachweises auf SARS-CoV-2 getestet wurde, wobei das Testergebnis mindestens 28 Tage zurückliegt. Abseits der sportlichen Betätigung gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nase-Bedeckung. Die Nutzung der Räumlichkeiten umfasst die Sportflächen ebenso wie die Umkleiden, Duschen und Toiletten.

Für den Sport im Freien – auf Sportplätzen, in Parkanlagen, im öffentlichen Raum und im Terrassenbad – ist es aktuell nicht erforderlich, eine Impfung, eine Genesung oder einen negativen Test nachzuweisen, da der Ortenaukreis seit mehr als fünf aufeinander folgenden Tagen unter dem Schwellenwert der Sieben-Tage-Inzidenz von 35 liegt. Eine Begrenzung der Personenzahl besteht nicht.

Sportveranstaltungen mit Publikumsbetrieb sind im Innenbereich mit bis zu 250 Personen, im Außenbereich mit bis zu 750 Personen zulässig. Gemäß der aktuellen Corona-Verordnung Sport gelten folgende Regelungen: Kontaktdokumentation, Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Zuschauerinnen und Zuschauern, kein Alkoholausschank, Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung bei Benutzung der Zuschaueranlagen sowie beim Betreten und Verlassen der Sportstätten. Bei Veranstaltungen im Innenbereich müssen alle Teilnehmenden geimpft, getestet oder genesen sein. Für Veranstaltungen im Außenbereich sind hierzu keine generellen Aussagen möglich, da bei der Bewertung beispielsweise eine Rolle spielt, ob und in welcher Form eine Bewirtung stattfindet.

Die Vereine müssen für alle Sportveranstaltungen mit Publikumsbetrieb ein Hygienekonzept bei der Abteilung Bildung und Sport vorlegen, das anschließend von der vermietenden Einheit geprüft wird.


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