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Kreis Lörrach - Lörrach

10. Jun 2021 - 17:47 Uhr

Ab 11. Juni: Lockerungen durch anhaltend sinkende Inzidenz in Lörrach - Diese betreffen unter anderem die Maskenpflicht, die Außenbereiche der Gastronomie, das Parkschwimmbad, sowie den Außen- und Vereinssport


Die 7-Tage-Inzidenz liegt fünf Tage in Folge im Landkreis Lörrach unter 35. Dadurch treten ab Freitag, 11. Juni 2021, Lockerungen in Kraft. Diese betreffen unter anderem die Maskenpflicht, die Außenbereiche der Gastronomie, das Parkschwimmbad, sowie den Außen- und Vereinssport.

Die Testpflicht für alle Einrichtungen und Aktivitäten der Öffnungsstufen 1 bis 3, sofern diese ausschließlich im Freien stattfinden entfällt. Dies betrifft die Außengastronomie, Open-Air-Kulturveranstaltungen und für das Sporttraining und -wettkämpfe im Freien. Die Testpflicht für die Gastronomie entfällt nur für die Außenbereiche. Für die Innenbereiche sind Testnachweise weiterhin erforderlich.

Public Viewing im bekannten Format ist zur Europameisterschaft nicht möglich, sondern nur im Rahmen des Gaststättenbetriebs zu den bekannten Vorgaben unter Einhaltung der Abstands- und Hygienemaßnahmen.

Es gibt keine erweiterte Maskenpflicht nach Allgemeinverfügung. Eine medizinische Maske muss innerhalb der Fußgängerbereichen getragen werden. Diese entfällt nur, wenn der Abstand von 1,5 Metern sicher eingehalten werden kann.

Für das Parkschwimmbad entfällt die Pflicht zur Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweis. Die Maskenpflicht im Ein- und Ausgangsbereich, im Umkleidebereich, Kioskbereich und weiteren ausgeschilderten Bereichen bleibt bestehen. Auch wird weiterhin für jeden Badegast das Online-Ticket mit QR-Code benötigt.

Auch Außensport ist wieder möglich: Aufgrund der niedrigen Inzidenzen gibt die Stadt die Skater- und Basketballanlage im Grütt wieder vollständig frei. Die Zaunanlage wird dafür abgebaut. Dennoch appelliert die Stadt an die Nutzergruppen, die AHA-Regeln weiterhin einzuhalten, damit die Inzidenzen auf niedrigem Niveau bleiben.

Der Vereinssport ist ebenfalls wieder zugelassen. Aktuell sind alle verfügbaren Sporthallen in Lörrach wieder für den Vereinssport geöffnet, mit Ausnahme der Eichendorffhalle, die derzeit saniert wird. Das Team Sport des Fachbereichs Jugend/Schulen/Sport hat die Schließzeiten der Halle aufgrund Corona genutzt, um sämtliche Wartungsarbeiten, Reparaturen und Anschaffung von auszuwechselnden Sportgeräten durchzuführen. Ebenso wurden die Grundreinigungen der Sporthallen im Auftrag des Fachbereichs Grundstücks- und Gebäudemanagement durchgeführt, die sonst nur in den Ferienzeiten stattfinden konnten. Somit stehen den Vereinen nun gut ausgestattete, sichere und saubere Hallen zur Verfügung, um den Trainingsbetrieb wieder aufnehmen zu können. An einigen Standorten sind die Hallen noch für ein bis zwei Wochen coronabedingt für Abschlussprüfungen der Schulen belegt. Die betroffenen Vereine sind entsprechend informiert.

Um den Vereinen, die auf Hallennutzung angewiesen sind, den langen Ausfall etwas zu kompensieren, hat die Stadt Lörrach entschieden, die Sporthallen in Absprache mit den Vereinen bei Bedarf auch in den Sommerferien zur Verfügung zu stellen. Üblicherweise sind die Hallen geschlossen, lediglich Ferienprogramme finden vereinzelt statt. Bei einigen klassischen Hallensportarten wie Handball, Basketball und Turnen beginnt der Liga- und Wettkampf-Betrieb im Rahmen der Corona-Vorgaben wieder. Gerne unterstützt das Team Sport die Vereine bei der Planung der Belegung in den Sommerferien, damit ein reibungsloser Ablauf des Trainings gewährleistet werden kann, vor allem in Bezug auf die Reinigung und Hygienevorschriften. „Wir freuen uns, dass weitere Lockerungen in Lörrach möglich sind und uns den Alltag erleichtern. Ich appelliere jedoch an die Lörracher Bürgerschaft nicht nachlässig mit den geltenden Regelungen umzugehen und weiterhin die AHA-Regeln einzuhalten. Die Verantwortung liegt bei jedem Einzelnen“, sagt Oberbürgermeister Jörg Lutz.

Generell gilt laut dem Stufenplan für sichere Öffnungsschritte ab einer fünf Tage aufeinander folgenden Inzidenz unter 35: Feiern im Gastgewerbe können bis zu 50 Personen innen und außen mit Test-, Impf- oder Genesenennachweis stattfinden – ausgenommen davon sind Tanzveranstaltungen.

Zusätzlich möglich sind Messen, Ausstellungen und Kongresse, wobei hier eine Person 7 m² zur Verfügung stehen muss. Veranstaltungen, wie nicht notwendige Gremiensitzungen oder Betriebsversammlungen in Vereinen, Betrieben oder ähnliches mit bis zu 750 Personen außen sind möglich, sowie Kulturveranstaltungen, Vortrags- und Informationsveranstaltungen im Außenbereich bis 750 Personen außen.

Voraussetzung für die Lockerungen ist, dass die vom Robert-Koch-Institut veröffentlichte 7-Tage-Inzidenz an fünf Tagen in Folge unter der Inzidenz von 35 liegt, was am Donnerstag, 10. Juni 2021 der Fall in Lörrach der Fall war. Die Lockerungen treten dann einen Tag später, also am Freitag, in Kraft. Die Lockerungen müssen zurückgenommen werden, sollte die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder über die Schwelle von 35 steigen.


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