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Ortenaukreis - Offenburg

10. Jun 2021 - 18:11 Uhr

Kaum Einbahnstraßen für Radler in Offenburg - 54 Prozent dürfen mit dem Fahrrad in beide Richtungen befahren werden - Neue Piktogramme signalisieren Änderung

Einbahnstraße. Gilt nicht für Drahteselbenutzer*innen

Bild: Kimmig/Stadt Offenburg
Einbahnstraße. Gilt nicht für Drahteselbenutzer*innen

Bild: Kimmig/Stadt Offenburg
Über die Hälfte der Einbahnstraßen in Offenburg sind für den gegengerichteten Radverkehr geöffnet – neue Fahrradsymbole machen darauf aufmerksam.

Für Radfahrende sind Umwege deutlich lästiger als für Autofahrende. Solange keine Sicherheitsgründe dagegen sprechen, sollten Einbahnstraßen deshalb mit dem Rad in beiden Richtungen befahren werden dürfen; so die entsprechende Richtlinie. 2019 wurden daher alle 50 Einbahnstraßen in Offenburg systematisch von der Verwaltung zusammen mit der Polizei überprüft. In der Folge wurden neun weitere Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung geöffnet, so dass heute 27 Einbahnstraßen (54 Prozent) mit dem Rad in beiden Richtungen befahren werden dürfen. Dies ist eine deutliche Erleichterung für den Radverkehr, da die Durchlässigkeit des Radnetzes verfeinert wurde. Als Beispiele sind die Straße Im Pfählerpark und Lihlstraße zu nennen.

Der häufigste Grund, eine Einbahnstraße nicht für den Radverkehr in Gegenrichtung zu öffnen, ist eine zu schmale Fahrbahn – denn im Begegnungsfall mit einem Auto muss genug Platz zum Ausweichen sein. Um den Autoverkehr in den freigegebenen Einbahnstraßen auf die möglicherweise entgegenkommenden Fahrräder aufmerksam zu machen, wurden nun in vielen Einbahnstraßen Fahrradsymbole auf der Fahrbahn markiert. Außerdem gibt es in einigen Straßen „Ausfahrschleusen“ für Fahrräder, die Autofahrende direkt beim Einfahren in die Einbahnstraßen auf Radfahrende aufmerksam machen. Die neuen Markierungen sollen bewusster machen, dass Radfahrende hier in beide Richtungen fahren dürfen und daher besondere Rücksicht geboten ist.

Die Unfallforschung zeigt, dass geöffnete Einbahnstraßen für alle Verkehrsteilnehmenden sicher sind. Tendenziell verbessern sie sogar die Verkehrssicherheit, da Radverkehr auf dem Gehweg reduziert wird, Radfahrende gut sichtbar sind und bei Begegnungen von Rad und Auto meist besonders rücksichtsvoll gefahren wird.

Übrigens: Der Mindestüberholabstand von 1,5 Metern, den Autofahrende beim Überholen von Radfahrenden einhalten müssen, ist kein Problem, wenn sie sich in einer Einbahnstraße entgegenkommen. Denn eine Begegnung gilt nicht als Überholen. Trotzdem muss natürlich vorsichtig gefahren werden, um Radfahrende nicht zu gefährden. Ist die Straße sehr eng, müssen Autos langsamer fahren oder gegebenenfalls kurz anhalten, bis das Fahrrad vorbeigefahren ist.


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