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Ortenaukreis - Lahr

17. Jun 2021 - 12:21 Uhr

Arten und Lebensräume in Lahr erfassen - Kartierungen auf Stichprobenflächen werden im Außenbereich der Stadt durchgeführt


Im Auftrag der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) finden bis Ende November 2021 Kartierungen von Arten und Lebensraumtypen der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie sowie von weiteren Tieren und Pflanzen statt – auf wenigen Stichprobenflächen überwiegend im Außenbereich der Stadt.

In Lahr sind das Greifvogelmonitoring, das Monitoring häufiger Brutvögel und die Kartierung von Ackerbegleitflora vorgesehen. Ziel dieser Kartierungen ist es, den Zustand und die Qualität von Lebensräumen sowie Vorkommen oder Bestandstrends der Arten zu erfassen. Sie finden im Rahmen grundsätzlicher Fragestellungen auf vorab festgelegten Probeflächen statt und sind nicht Teil laufender Planungs- oder Genehmigungsverfahren.

Darüber hinaus werden Flächen mit hohem Naturschutzwert untersucht. Dazu zählen beispielsweise Hecken, Wiesen mit vielen Pflanzenarten, Wacholderheiden oder blütenreiche Säume. Um die Erfolge der Förderprogramme der Europäischen Union für die Landwirtschaft dokumentieren zu können, sind die Mitgliedsstaaten aufgefordert, anhand verschiedener Indikatoren über die Entwicklung im ländlichen Raum zu berichten. Unter anderem werden der Anteil an Flächen mit hohem Naturschutzwert sowie deren Entwicklung ermittelt – auf zufällig gezogenen, einen Quadratkilometer großen Stichprobenflächen.

Im Rahmen der Erhebungen ist es den Kartierenden als Beauftragten der LUBW gemäß Paragraph 52 Naturschutzgesetz grundsätzlich erlaubt, Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten. Sie verfügen über eine Kartierbescheinigung, die sie im Gelände mit sich führen, betreten nur Grünlandflächen und Wald im Außenbereich und nutzen das vorhandene Wegenetz.

Die Kartierenden sind in der Regel alleine im Gelände unterwegs. Der gebotene Mindestabstand sowie die aktuell geltenden Vorgaben zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus werden eingehalten. Eine Zuordnung von Ergebnissen zu Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern oder Bewirtschaftenden findet bei der Erfassung und Auswertung der Kartierungen nicht statt. Es werden keine dauerhaften Markierungen auf der Fläche vorgenommen.


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