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Ortenaukreis - Lahr

19. Jul 2021 - 14:56 Uhr

Ab 21. Juli: Stadtpark Lahr wird wieder eintrittspflichtig - Begrenzung auf maximal 750 Besucher zur gleichen Zeit bleibt bestehen

Ab 21. Juli: Stadtpark Lahr (Bild) wird wieder eintrittspflichtig.

Foto: Stadt Lahr
Ab 21. Juli: Stadtpark Lahr (Bild) wird wieder eintrittspflichtig.

Foto: Stadt Lahr

Die Stadt Lahr erhebt ab Mittwoch, 21. Juli, wieder ein Eintrittsentgelt für den Stadtpark – was sie aufgrund der vorherigen Lage in der Corona-Pandemie vorübergehend ausgesetzt hatte.

Der Besuch des Stadtparks war in den vergangenen Monaten aus zwei Gründen kostenfrei gestattet: Zum einen sahen die Corona-Vorgaben des Landes Baden-Württemberg zwischenzeitlich eine mögliche Schließung eintrittspflichtiger Grünanlagen vor, was die Stadt Lahr für den Stadtpark vermeiden wollte. Zum anderen sollte der Park in einer Zeit, in der viele andere öffentliche Angebote nicht zur Verfügung stehen konnten, für alle Bürgerinnen und Bürger frei zugänglich bleiben.

„Die Lage hat sich mit sinkenden Inzidenzzahlen und weitreichenden Öffnungsschritten inzwischen erfreulicherweise deutlich verbessert“, sagt Oberbürgermeister Markus Ibert. „Deshalb ist es richtig, dass der Stadtpark nun zu seinem üblichen Betriebskonzept zurückkehrt.“ Die Erhebung eines Eintrittsentgelts trägt wesentlich zur Finanzierung der Betriebskosten bei – die Stadt Lahr investiert jährlich mehrere Hunderttausend Euro in die Pflege und Erhaltung ihres Stadtparks.

Die Besucherinnen und Besucher müssen, ähnlich wie im Terrassenbad, entweder per Luca-App oder Corona-Warn-App digital einchecken oder ihre Kontaktdaten manuell hinterlegen. Dies erfolgt am Eingang des Stadtparks, sodass es dort zu Wartezeiten kommen kann. Hierfür bittet die Stadt Lahr um Verständnis. Für das Tragen von medizinischen Mund-Nase-Bedeckungen sowie die Einhaltung eines Mindestabstands zu anderen Personen gelten dieselben Vorgaben wie im öffentlichen Raum. Die bisherige Begrenzung auf maximal 750 Besucherinnen und Besucher zur gleichen Zeit bleibt bestehen. Bei Veranstaltungen gelten die Regeln der jeweiligen Hygienekonzepte.

Weitere Informationen: www.stadtparklahr.de.


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