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Ortenaukreis - Lahr

21. Sep 2021 - 13:29 Uhr

28. September: „Wer entscheidet, wenn ich es nicht mehr kann?“ - Vortrag über rechtliche Vorsorge in Lahr oder online


Barbara Kury vom Sozialdienst katholischer Frauen e.V. in Offenburg und Juliane Luz vom Pflegestützpunkt Ortenaukreis – Außenstelle Lahr informieren in ihrem Vortrag am Dienstag, 28. September 2021, ab 18:30 Uhr über Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.

Dieses Thema geht alle an, nicht nur Seniorinnen und Senioren: Ganz schnell kann man durch Unfall oder Krankheit in die Situation geraten, nicht mehr selbst über sich entscheiden zu können. Auch Ehepartnerinnen und Ehepartner oder nahe Verwandte sind ohne entsprechende rechtliche Vorkehrungen nicht handlungsfähig. Daher ist es wichtig, sich rechtzeitig abzusichern. Barbara Kury und Juliane Luz geben Tipps und Hinweise zur richtigen rechtlichen Vorsorge.

Die Teilnahme ist kostenfrei. Wer möchte, kann den Vortrag auch mit einem Laptop, PC mit Webcam oder Tablet bequem von zuhause aus per Videokonferenz verfolgen. Voraussetzung ist eine stabile Internetverbindung. Für den Vortrag ist eine Anmeldung im Büro des Bürgerzentrums Treffpunkt Stadtmühle unter Telefon 07821/21787 oder per E-Mail an stadtmuehle@lahr.de erforderlich.

Es gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Die Teilnehmenden müssen entweder einen negativen COVID-19-Test, eine vollständig abgeschlossene Impfung gegen COVID-19 oder eine Genesung nach einer Infektion mit COVID-19 vorweisen. Die zugrundeliegende Testung darf im Falle eines Antigen-Schnelltests maximal 24 Stunden, im Falle eines PCR-Tests maximal 48 Stunden zurückliegen. Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder noch nicht eingeschult sind, sowie Schülerinnen und Schüler gelten als getestet, sofern sie keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus aufweisen. Der Nachweis erfolgt über ein entsprechendes Ausweisdokument. Eine Impfung ist vollständig abgeschlossen, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung mindestens 14 Tage vergangen sind. Als genesen gilt, wer innerhalb der letzten sechs Monate positiv mittels PCR, PoC-PCR oder eines anderen Nukleinsäurenachweises auf SARS-CoV-2 getestet wurde, wobei das Testergebnis mindestens 28 Tage zurückliegt.


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