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Ortenaukreis - Lahr

22. Nov 2021 - 16:27 Uhr

Erfolgreiche Premiere für „HerbstZEIT in Lahr“ - Blumenschmuck und Veranstaltungen lockten in die Innenstadt

Erfolgreiche Premiere für „HerbstZEIT in Lahr“ - Blumenschmuck und Veranstaltungen lockten in die Innenstadt.
Stelzenläuferin auf dem Lahrer Wochenmarkt.

Foto: Stadt Lahr/Ronald Buck
Erfolgreiche Premiere für „HerbstZEIT in Lahr“ - Blumenschmuck und Veranstaltungen lockten in die Innenstadt.
Stelzenläuferin auf dem Lahrer Wochenmarkt.

Foto: Stadt Lahr/Ronald Buck

Die in diesem Jahr erstmals veranstaltete Reihe „HerbstZEIT in Lahr“ erfreute sich bei ihrer Premiere großer Beliebtheit: Die Kombination aus prachtvollem herbstlichem Blumenschmuck in der Innenstadt und im Stadtpark mit kleinen Veranstaltungsformaten bot auch ohne Chrysanthema Anlass für viele Besucherinnen und Besucher, nach Lahr zu kommen.

Die florale Illumination an einer der historischen Fassaden in der Lahrer Innenstadt, gesponsert vom regionalen Energieversorger E-Werk Mittelbaden, fand sowohl auf dem Marktplatz als auch digital großen Anklang. Beim Vorbeischlendern oder ganz gezielt genossen Passantinnen und Passanten aus Lahr und Umgebung die farbenfrohe Lichtkunst. Mehr als 17.000 Mal wurde das Video auf den Auftritten der Stadt Lahr in den sozialen Medien angeklickt.

Die Reihe „HerbstZEIT in Lahr“ war vom Stadtmarketing in diesem Jahr neu konzipiert worden. Sie umfasste mehrere Veranstaltungsformate, die auf kleinere Gruppen ausgelegt waren und für die zuvor jeweils eigene Hygienekonzepte erarbeitet worden waren. Die Vorgaben der Warnstufe, die gemäß der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg während der „HerbstZEIT“ gültig war, wurden stets erfüllt.

Diese Strategie erwies sich als erfolgreich – alle Veranstaltungsformate erfreuten sich einer hohen Nachfrage. Die Tellermalerei der Zeller Keramik Manufaktur im Stadtmuseum wurde, wie auch die beiden floralen Werkstattangebote auf dem Dienstags- und Donnerstagsmarkt, sehr gut angenommen. Während einer Aktionswoche auf dem Lahrer Wochenmarkt erhielt die Kundschaft auf dem Markt- und Schlossplatz Besuch von Stelzenläuferinnen, die die neue Lahrer Wochenmarkttasche verteilten. Die als Blumen und Gemüse kostümierten Stelzenläuferinnen waren ein beliebtes Motiv für Selfies und sorgten für einen schönen Überraschungseffekt. Das ebenfalls gut besuchte japanische Erzähltheater Kamishibai in der Mediathek rundete das Programm der Veranstaltungsreihe ab.

Auch die Stadt- und Themenführungen mit 60 öffentlichen und privaten Rundgängen, an denen jeweils bis zu 20 Personen teilnahmen, fanden großen Anklang. Für Busreisegruppen, die ausnahmslos unter 2G stattfanden, organisierte das Stadtmarketing spezielle Packages aus einer Kurzführung in den mit Chrysanthemen und dem prachtvollen Ozukuri geschmückten Stadtpark und einem verkürzten historischen Stadtrundgang.

Anstelle der Kochevents auf dem Marktplatz bot der Online-Kochkurs mit Andreas Miessmer, umgesetzt in Kooperation mit dem Energie- und Umweltdienstleister badenova, für alle Hobbyköchinnen und Hobbyköche einen besonderen Gaumenschmaus: Der versierte Spitzenkoch zeigt in drei Videos schmackhafte Rezepte mit Speisechrysanthemen, an deren Stelle wahlweise auch Rucola verwendet werden kann. Die Filme werden fleißig geliked und verlinkt und sind auf dem YouTube-Kanal der Stadt Lahr unter der Playliste „Kochkurs mit Andreas Miessmer“ zu finden.

Das „Parkleuchten“ im Stadtpark lädt zum Abschluss der Veranstaltungsreihe „HerbstZEIT in Lahr“ noch bis einschließlich Dienstag, 30. November 2021, täglich von 18 bis 22 Uhr in die illuminierte Parkanlage zu einer gemütlichen Runde ein. Der Eintritt kostet acht Euro für Erwachsene und vier Euro für Kinder von sechs bis 17 Jahren. Für Kinder unter sechs Jahren ist der Eintritt frei. In der Alarmstufe gilt die 2G-Regel gemäß der Coronaverordnung des Landes Baden-Württemberg: Der Zutritt zum Stadtpark ist nur geimpften oder genesenen Personen möglich. Kinder im Vorschulalter sowie Schülerinnen und Schüler bis 18 Jahre sind von der 2G-Beschränkung ausgenommen. Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske gilt am Eingang und generell immer dann, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.


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