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RegioTrends

Kreis Lörrach - Rheinfelden

24. Nov 2021 - 19:16 Uhr

Abo für „Kabarett im Bürgersaal 2022“ in Rheinfelden ist da - Interessierte erwartet ein sehr abwechslungsreiches Programm

Das neue Abo des Kulturamts für die beliebte Reihe „Kabarett im Bürgersaal“ für 2022 ist da und kann ab sofort in der Tourist-Info, an der Abendkasse bei „Kabarett im Bürgersaal“ und bei Reservix (zuzüglich Vorverkaufsgebühr) erworben werden.

Interessierte erwartet dabei erneut ein sehr abwechslungsreiches Programm mit zehn Abenden voller Humor: Den Anfang machen die beiden Kabarettisten von Blömer und Tillack am 4. März mit ihrem Programm „Auf die Plätze. Gedanken. Los!“, gefolgt von der Frauengruppe Alte Mädchen mit „Macht“ am 18. März. Am 30. April gastiert Komiker Volkmar Staub mit seinem Programm „Ausreden“ im Bürgersaal und am 13. Mai kommt Nessi Tausendschön in Begleitung von William Mackenzie an der Gitarre mit „30 Jahre Zenit“. Barbara Ruscher wird am 22. Juni in Rheinfelden mit „Mutter ist die Bestie“ zu Gast sein und am 28. Juli folgt Marianne Schätzle mit ihrem Programm „Es isch wies isch“.

„Jetzt hätten die guten Tage kommen können“ ist das Motto von Kabarettist Stefan Waghubinger, der am 15. September im Bürgersaal auftreten wird. Am 13. Oktober erwartet Kabarettfreunde Schauspielerin und Komödiantin Sissi Perlinger mit ihrem Programm „Die Perlingerin – Worum es wirklich geht!“ und am 4. November tritt Comedy-Newcomerin Negah Amiri mit ihrem ersten Liveprogramm „Megah gut!“ in Rheinfelden auf. Den Abschluss des Kabarettjahres macht am 1. Dezember HG. Butzko mit seinem Programm „und sonst“.

Wer sich noch in diesem Jahr für das Kabarett-Abo des Kulturamts entscheidet, profitiert zusätzlich von einem vergünstigten Preis: Bis 31. Dezember kostet das Abo 125 Euro (ermäßigt 80 Euro), ab 1. Januar liegt der Preis bei 145 Euro (ermäßigt 100 Euro). Der ermäßigte Preis gilt für Menschen in Ausbildung, für Menschen mit einer Behinderung ab 50 Prozent und für andere Personen nach den Richtlinien des Kulturamtes. Tickets sind auf andere Personen übertragbar. Es gelten die jeweils aktuellen Corona-Regelungen zum Zeitpunkt der Veranstaltungen.
Bei Ausfall einer Veranstaltung auf Grund der Corona-Lage werden die Eintrittsgelder für den entfallenen Kabarettabend anteilig erstattet.


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