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RegioTrends

Schwarzwald-Baar-Kreis - Villingen-Schwenningen

6. Dec 2021 - 16:42 Uhr

Bibliotheksbesuch in Villingen-Schwenningen mit 2G Plus - Bisherige Ausnahmen bestehen weiterhin


Aufgrund der baden-württembergischen Corona-Verordnung vom 4. Dezember gelten für den Besuch der Stadtbibliothek folgende Regelungen:

Der Aufenthalt in Bibliotheken und der Besuch von Veranstaltungen ist nur noch mit dem digital lesbaren Nachweis einer vollständigen Impfung oder über die Genesung (max. sechs Monate alt) und zusätzlich eines negativen Antigentestes, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, möglich.

Genesene und Geimpfte, deren vollständige Impfung bzw. Genesung noch keine sechs Monate her ist sowie Personen, die eine Auffrischungsimpfung (Booster) erhalten haben, müssen keinen negativen Antigentest vorlegen.

Zusätzlich zu den Nachweisen muss ein Lichtbildausweis vorgezeigt werden.

Auch die bisherigen Ausnahmen bestehen weiterhin: Kinder vor der Einschulung benötigen keinerlei Nachweis; Schülerinnen und Schülern unter 18 Jahren, die regelmäßig in der Schule getestet werden, werden eventuell um die Vorlage des Schülerausweises oder ähnlichem gebeten. Für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, ist ein bis zu 24 Stunden alter negativer Antigentest in Verbindung mit dem Nachweis, dass eine Impfung nicht möglich ist, ausreichend.

Weiterhin gilt, dass für die reine Rückgabe von Medien und die Abholung bestellter Medien keinerlei Nachweis nötig ist.

(Presseinfo: Stadt Villingen-Schwenningen, 06.12.2021)


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