Das aktuelle Infektionsgeschehen mit weiter hohen Inzidenzen und Hospitalisierungen bestimmt aktuell das Stadtgeschehen und fordert die Stadtverwaltung stark in ihrer Arbeit. Die vierte Welle der Pandemie zu brechen, die Vorgaben der Corona-Verordnung des Landes auf kommunaler Ebene umzusetzen und zu kontrollieren und gleichzeitig die Impfkampagne des Landes tatkräftig zu unterstützen sind weiterhin herausfordernde Ziele für die Stadt Lörrach.
Für den Publikumsverkehr geschlossen werden vom 27. bis 30. Dezember 2021 das Rathaus und die Ortsverwaltungen.
Die zentralen Bereiche für Bürgerdienste, Ordnung und Sicherheit sowie die technischen Bereitschaftsdienste bleiben für Notfälle erreichbar. Auch öffnet das Rathaus für den Impftermin des mobilen Impfteams des Landkreises am 30. Dezember. Die Verwaltung arbeitet in einem gut abgestimmten und reduzierten Betrieb und bleibt für Notfälle in den zentralen Bürgerdiensten einsatzbereit. Donnerstag, der 23. Dezember ist der letzte Tag im Jahr 2021, an dem Rathaus und Ortsverwaltungen geöffnet haben. Am Montag, 3. Januar 2022 sind die städtischen Verwaltungseinrichtungen wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten geöffnet. Bei persönlichen Anliegen gilt auch ab 3. Januar weiterhin einen Termin mit dem zuständigen Fachbereich vorab zu vereinbaren. Für Bürgerservices steht eine Online-Terminvereinbarung zur Verfügung (https://www.loerrach.de/online-terminbuchung).
Erreichbarkeiten und Notdienste vom 27. bis 30. Dezember 2021:
Corona-Zentrale der Stadtverwaltung Lörrach per E-Mail anmeldung-corona@loerrach.de.
Für dringende Anliegen und Notfälle sind weiterhin die zentrale Telefonnummer 07621-415 0, die Emailadresse info@loerrach.de erreichbar, auch die Fachbereiche stellen die Erreichbarkeit telefonisch wie auch per Email sicher.
Alkoholverkaufs- und Konsumverbot:
Auf dem Alten und Neuen Marktplatz wird die Stadt Lörrach auf Grundlage der Empfehlung aus der aktuellen Landesverordnung ein Alkoholverkaufs- und Konsumverbot durch eine Allgemeinverfügung für die Weihnachtszeit und Silvester erlassen.
Fortlaufende Kontrollen der 2G Regelungen im Einzelhandel und der Gastronomie
Die verschärfte Zugangsbeschränkung der neuen Landesverordnung für genesene und geimpfte Personen (2G) in den Bereichen des Einzelhandels des nicht alltäglichen Bedarfs und der Gastronomie wurde in den ersten Tagen im Lörracher Stadtgebiet verstärkt kontrolliert, auch fanden in den ersten Tagen aufklärende Gespräche statt. Die Reaktionen der Einzelhändler und Gastronomen sind sehr unterschiedlich, zum Teil aber verständnisvoll, die Akzeptanz in der Bürgerschaft ist nicht immer vorhanden. Das Resümee der ersten Tage fällt überwiegend positiv aus: Einzelhändler und Gastronomen nehmen ihre Pflicht zur Einlasskontrolle nach den Regeln der Landesverordnung ganz überwiegend verantwortungsvoll wahr. Die Einhaltung der Regelungen der Landesverordnung wird im Lörracher Stadtgebiet nunmehr fortlaufend durch den Gemeindevollzugsdienst im Bereich des Einzelhandels und den Mitarbeitenden des Fachbereichs Bürgerdienste für die Gastronomie überprüft.
Semesterende an der Volkshochschule Lörrach und Steinen:
Unter dem Druck der außerordentlich hohen Infektionszahlen hat das Land beschlossen, dass auch für den Seminarbetrieb an Volkshochschulen die 2G+-Regelung angewendet werden muss. Die Volkshochschule Lörrach und Steinen befürchtet infolge dieser Regelung eine Vielzahl an Abmeldungen, wodurch ein Aufrechterhalten des Betriebes in ohnehin wirtschaftlich schwierigen Zeiten nicht mehr zu rechtfertigen ist. Zusätzlich entsteht aufgrund dieser Regelung eine erhebliche Zusatzbelastung der Dozierenden durch die durchzuführenden Nachweiskontrollen sowie ein nicht zu überblickender Mehraufwand im administrativen Bereich. Deshalb hat die Leitung der VHS beschlossen, das Semester mit sofortiger Wirkung zu beenden. Für diese Entscheidung spielte nicht zuletzt auch eine gewichtige Rolle, dass von Seiten der Landesregierung auf eine generelle Reduzierung von Kontakten zum Zwecke des Infektionsschutzes gedrängt wird. Die VHS als Organ der Stadt Lörrach möchte mit der Schließung dem gerecht werden und damit einen Anteil zur Eindämmung des SarsCov2-Virus beitragen.
Wichtige Informationen:
Alle Regelungen der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg aktuell unter:
https://www.loerrach.de/coronavirus-aktuell oder
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/
Informationen zur Lage im Landkreis Lörrach unter:
https://www.loerrach-landkreis.de/corona
Informationen zur Impfaktion des Landkreises Lörrach und Terminbuchungen unter:
https://www.loerrach-landkreis.de/corona/Impfen.
Titelseite » Städte und Gemeinden » Textmeldung
Kreis Lörrach - Lörrach
8. Dec 2021 - 16:35 UhrAktuelle Coronalage in Lörrach: Rathaus und Ortsverwaltungen schließen zwischen Weihnachten und Neujahr für Publikumsverkehr – Alkoholverkaufs- und -konsum-Verbot auf dem Alten und Neuen Marktplatz - Semesterende an der Volkshochschule

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