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Schwarzwald-Baar-Kreis - Villingen-Schwenningen

29. Dec 2021 - 15:49 Uhr

Allgemeinverfügung über Abbrenn- und Alkoholverbot in Villingen-Schwenningen erlassen - Stadt hat notwendige Schutzmaßnahmen nach Regelungen des Infektionsschutzgesetzes sowie der Corona-Verordnung erlassen


Die Stadt Villingen-Schwenningen hat am heutigen Mittwoch (29.12.2021) eine "Allgemeinverfügung über die Festlegung von öffentlichen Verkehrs- und Begegnungsflächen für die an Silvester/Neujahr 2021/22 ein Verbot des Ausschanks und Konsums von Alkohol sowie des Abbrennens von pyrotechnischen Gegenständen gilt" erlassen. Es handelt sich dabei um notwendige Schutzmaßnahmen nach den Regelungen des Infektionsschutzgesetzes sowie der Corona-Verordnung.

In der Allgemeinverfügung wird für konkrete öffentliche Plätze ein Verbot für den Ausschank und Konsum von Alkohol ausgesprochen. Des Weiteren wird auch das Verbot zum Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen konkretisiert. Dies betrifft folgende Verkehrs- und Begegnungsflächen:

-den Gehweg und den gesamten nördlichen Bereich des Platzes Am Riettor, welcher begrenzt ist durch den Benediktinerring, das Gebäude Am Riettor 1, den Beginn der angrenzenden Schillerstraße, das Gebäude Am Riettor 4 sowie die Vöhrenbacher Straße,

- den daran in direkter Linie anschließenden Straßenraum der Vöhrenbacher Straße,

- den Gehweg und den gesamten südlichen Bereich (Grünanlage) des Platzes Am Riettor, welcher begrenzt ist durch die Vöhrenbacher Straße, das Gebäude Am Riettor 6, das Gebäude Romäusring 1 (Theater am Ring) sowie den Romäusring,

- den Gehweg und den gesamten Bereich um die Gebäude Romäusring 1 und 2 (Theater am Ring / Amt für Kultur) sowie Romäusring 2/1 (Parkhaus Theater am Ring) einschließlich aller zugehörigen Parkflächen,

- den gesamten Grünzug 'Hubenloch' (einschließlich Sport- und Skateranlage), welcher begrenzt ist durch den öffentlichen Straßenraum oder die Hinterkanten der privaten Grundstücke entlang der Straßen Romäusring, Kalkofenstraße, Saarlandstraße und Vöhrenbacher Straße.

Die Allgemeinverfügung im Wortlaut und der Lageplan können auf der städtischen Website eingesehen werden: www.villingen-schwenningen.de/rathaus-leben/unsere-stadt/amtl-bekanntmachungen/.

(Presseinfo: Stadt Villingen-Schwenningen, 29.12.2021)


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