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Kreis Lörrach - Weil am Rhein

30. Dec 2021 - 12:58 Uhr

Für das Rathaus in Weil am Rhein gilt 3G - Neue Corona-Verordnung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft

Für das Rathaus in Weil am Rhein (Bild) gilt 3G - Neue Corona-Verordnung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.
Für das Rathaus in Weil am Rhein (Bild) gilt 3G - Neue Corona-Verordnung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.

Geimpft, getestet oder genesen: Nach der von der baden-württembergischen Landesregierung geänderten Corona-Verordnung vom 20. Dezember gilt ab dem 1. Januar 2022 in den Alarmstufen eine 3G-Zutrittsregelung zu kommunalen Verwaltungsgebäuden.

Der Zutritt in das Rathaus, in die Ortsverwaltung Haltingen sowie weiteren Verwaltungsstellen der Stadtverwaltung ist nicht-immunisierten Personen in den Alarmstufen nur nach Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet. Immunisierte Personen müssen einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen.

Kinder unter sechs Jahren sowie Schülerinnen und Schüler bis zum 18. Lebensjahr, die an regelmäßigen Testungen im Rahmen ihres Schulbesuchs teilnehmen, haben ebenfalls Zutritt. Der Schülerstatus muss durch einen entsprechenden Ausweis nachgewiesen werden.

Zum ersten Mal im neuen Jahr ist das Rathaus unter 3G-Bedingungen am Montag, 3. Januar, geöffnet. Es findet eine Zutrittskontrolle statt.


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