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Kreis Emmendingen - Emmendingen

3. Jan 2022 - 17:42 Uhr

Fahrradzone Bürkle-Bleiche in Emmendingen - Stadtteil ist 2022 für ein Jahr Fahrradzone auf Probe

Fahrradzone Bürkle-Bleiche in Emmendingen

Bild: EM-extra / Reinhard Laniot
Fahrradzone Bürkle-Bleiche in Emmendingen

Bild: EM-extra / Reinhard Laniot
Fahrradzone Bürkle-Bleiche mit Ausnahme der Hauptverkehrsstraßen Wiesenstraße und Kollmarsreuter Straße

Der Stadtteil Bürkle-Bleiche wird 2022 für ein Jahr zur Fahrradzone auf Probe.

Im größten Stadtteil Emmendingens mit 9.200 Einwohnenden dominiert der Radverkehr. Die gut ausgebaute Infrastruktur mit Einkaufs- und Gesundheitszentrum, Schulen und Kitas kann mit dem Fahrrad schnell und einfach erreicht werden.
Neben der Fritz-Boehle-Schule führen auch die Schulwege zu den weiterführenden Schulen nördlich der Bahngleise durch den Stadtteil.
Durch die Fahrradzone besteht nun die Möglichkeit, den innerstädtischen Verkehr neu zu ordnen und den Autoverkehr innerhalb des Quartiers zu reduzieren. Dabei werden selbstverständlich auch die Anwohnenden und Anliegenden berücksichtigt. Die Fahrradzone wird zunächst für ein Jahr zur Erprobung und Erforschung des Verkehrsverhaltens sowie der Verkehrsabläufe im Rahmen einer straßenverkehrsrechtlichen Anordnung eingerichtet.

Was ist eine "Fahrradzone"?: Radfahrende haben besondere Rechte und sind privilegiert.

Eine Fahrradzone ist ein für Radfahrende vorgesehenes zusammenhängendes Gebiet mehrerer Fahrradstraßen und wird mit dem neuen Verkehrszeichen (Z 244.3) ausgewiesen. Der motorisierte Verkehr muss sich hier unterordnen. Radfahrende haben besondere Rechte und sind privilegiert. Der KFZ-Verkehr muss sich dem Tempo des Radverkehrs anpassen. Als Höchstgeschwindigkeit gilt Tempo 30. Die Radfahrenden dürfen weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, müssen Autofahrer_innen die Geschwindigkeit weiter verringern.
Grundsätzlich dürfen Radfahrende überholt werden, sofern der Sicherheitsabstand von 1,5 m eingehalten wird.

Was bedeutet "Anlieger frei"?:
Der Begriff "Anlieger" wird in der Straßenverkehrsordnung nicht näher erläutert. Gemäß der allgemein gültigen Rechtsprechung sind unter Anliegern alle Personen zu verstehen, die in Kontakt mit den Bewohnerinnen und Bewohnern oder Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern treten wollen. Das gilt auch für Personen, die eine Ärztin oder einen Arzt aufsuchen wollen, Gastronomiegäste oder Ladenkundinnen und Kunden.
Für alle anderen, die beispielsweise die Straße mit ihrem PKW nur als Abkürzung benutzen wollen oder ohne triftigen Grund dort parken, ist die Benutzung verboten.

Anlieger sind demnach:
- Bewohner_innen / Anwohner_innen
- Personen, die Anwohner_innen besuchen
- Geschäftskund_innen / Gäste / Patient_innen
- Liefer- und Paketdienste
- Personen, die dort ihre Arbeitsstelle haben.

(Presseinfo: Stadt Emmendingen, 23.12.2021)


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