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Ortenaukreis - Lahr

3. Mar 2022 - 09:55 Uhr

Corona bleibt Schwerpunkt - Bilanz des Kommunalen Ordnungsdiensts der Stadt Lahr für Februar 2022

Mitarbeiter des KOD gehen durch die Marktstraße | Quelle: Stadt Lahr
Mitarbeiter des KOD gehen durch die Marktstraße | Quelle: Stadt Lahr

Im Februar 2022 hat der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) der Stadt Lahr weiterhin den Schwerpunkt auf Kontrollen zur Einhaltung der Vorgaben der Corona-Verordnung gelegt.

Gemeinsam mit dem Gesundheitsamt und dem Zoll hat der KOD Testzentren in Lahr kontrolliert. Es wurden zwei Anzeigen wegen fehlender Gewerbeanmeldung erstattet. Weitere Testzentren-Kontrollen sind für März vorgesehen.

Außerdem fanden verstärkt Kontrollen im gewerblichen Bereich statt. Der KOD hat Gaststätten, Spielhallen, Supermärkte, Frisörsalons und Barbershops und sonstige Einzelhandelsgeschäfte kontrolliert und insgesamt zwölf Anzeigen aufgrund von Ordnungswidrigkeiten eingeleitet. Bei den vier Verstößen in Gaststätten und Spielhallen ging es überwiegend darum, dass der für den Zutritt erforderliche Impfschutz nicht nachgewiesen wurde. Weitere vier Verstöße gab es in Friseursalons und Barbershops. Anzeigen ergingen in diesen acht Fällen sowohl an die Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber als auch an die Kundinnen und Kunden. Die vier Verstöße im Einzelhandel bezogen sich darauf, dass Besucherinnen und Besucher keine FFP2-Maske trugen. Hier ergingen die Anzeigen ausschließlich an die Kundinnen und Kunden, da der Einzelhandel selbst nur stichprobenartig überprüfen muss, ob die Maskenpflicht eingehalten wird.

Darüber hinaus kontrollierte der KOD weiterhin die Einhaltung der 3G-Regel im öffentlichen Personennahverkehr. Die Bediensteten stellten fest, dass sich die Fahrgäste zum größten Teil an die Vorgaben hielten. Lediglich ein Verstoß wurde wegen eines fehlenden 3G-Nachweises eingeleitet.

Des Weiteren hat der KOD mit der Polizei die „Montagsspaziergänge“ begleitet. Diese verliefen friedlich und ohne besondere Vorkommnisse.

Die Polizeiverordnung der Stadt Lahr verbietet auf öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen das Auslegen von Futter. Der Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL) war in den vergangenen Wochen regelmäßig damit beschäftigt, Flächen von großen Mengen Futter zu reinigen. Der KOD hat im Februar bei einer Kontrolle auf dem ehemaligen Landesgartenschau-Gelände eine Person festgestellt, die dort Unmengen von Futter ausgelegt hat. Gegen die Person wurde eine Anzeige einer Ordnungswidrigkeit eingeleitet.

Handykontrollen im Verkehr fanden im Februar am Urteilsplatz und auf Radwegen statt. Drei Verstöße mussten zur Anzeige gebracht werden.


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