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RegioTrends

Ortenaukreis - Lahr

16. Mai 2022 - 09:12 Uhr

Jetzt zählt`s! - Erhebungsbeauftragte für den Zensus 2022 sind in Lahr unterwegs


Besuch von den Erhebungsbeauftragten: Am Montag, 16. Mai 2022, beginnen die Befragungen für den Zensus 2022 in Lahr.

Die Stadtverwaltung hat die Aufgabe, eine nachhaltige Entwicklung in allen Lebensbereichen für die Menschen in Lahr zu gewährleisten. Dazu muss sie wissen, wie viele Bürgerinnen und Bürger in der Stadt wohnen. Auf dieser Grundlage kann sie Kindergärten, Schulen, Seniorenheime, Sportanlagen, Versorgungseinrichtungen, Kläranlagen, Bauplätze und vieles mehr bedarfsgerecht bereitstellen. Die Angabe der korrekten Einwohnerzahl ist zudem erforderlich, damit die Stadt Mittel von Bund und Land in vorgesehener Höhe für die Erfüllung ihrer Aufgaben erhält. Alle zehn Jahre wird deshalb überprüft, ob die fortgeschriebenen Einwohnerzahlen jeder Stadt in Deutschland noch richtig sind. Beim Melderegister wird dabei eine Art Inventur vollzogen.

Jetzt ist es wieder soweit: Am Montag, 16. Mai 2022, startet die Erhebungsphase für den Zensus 2022. Die Zensus-Erhebungsstelle der Stadtverwaltung Lahr ist eine von 103 Erhebungsstellen in Baden-Württemberg. Im Vorfeld wurden insgesamt 567 Lahrer Anschriften über einen Zufallsgenerator des Statistischen Landesamts Baden-Württemberg ausgelost. An diesen Anschriften leben rund 5.200 Bürgerinnen und Bürger. Diese werden von insgesamt 48 Interviewerinnen und Interviewern – sogenannte ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte – befragt. Gemäß dem Gesetz zum Zensus 2022 sind die entsprechenden Personen zur Auskunft verpflichtet.

Die ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten haben sich bei allen Lahrer Einwohnerinnen und Einwohnern, die für diese Stichprobe ermittelt wurden, per Post für eine kurze Befragung angekündigt. Bei diesem Termin werden vor Ort folgende Angaben geklärt: Vorname und Nachname, Geschlecht, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Familienstand, Wohnstatus (Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz). Zu Beginn der Befragung werden sich die Erhebungsbeauftragten ausweisen. Im Anschluss werden persönliche Zugangsdaten für einen Online-Fragebogen übergeben. In diesem sollen weitere Fragen – unter anderem zur Bildung und Erwerbstätigkeit – von den ermittelten Einwohnerinnen und Einwohnern selbstständig beantwortet werden.

Das Statistische Landesamt Baden-Württemberg wird zudem Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden und Wohnungen im Rahmen des Zensus 2022 auf postalischem Weg gesondert befragen. Vollständige Angaben zur Gebäude- und Wohnungszählung sind für wohnungspolitische Entscheidungen und Maßnahmen wichtig.


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