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Kreis Lörrach - Weil am Rhein

26. Jul 2022 - 12:52 Uhr

Grundsteuerreform: Bodenrichtwerte für Weil am Rhein liegen voraussichtlich Ende August vor - Saubere Aufbereitung der Daten relevant


Mit der Neuordnung der Grundsteuer, die am 1. Januar 2025 in Kraft tritt, bekommen die Bodenrichtwerte eine entscheidende Rolle. Von ihnen hängt ab, wie viel Grundsteuer die Kommunen erheben können. Ein Bodenrichtwert gibt an, was ein Grundstück in einer bestimmten Lage wert ist. Derzeit sind die neuen Bodenrichtwerte aus dem Bereich des interkommunalen Gutachterausschusses indes noch nicht verfügbar.

„Die Bodenrichtwertermittlungen stellen sich als sehr komplex dar. Daher liegen die Bodenrichtwerte noch nicht vor. Aufgrund der hohen Relevanz der Bodenrichtwerte für die Grundsteuer ist der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses an einer möglichst sauberen Aufbereitung der Daten gelegen“, macht Ellen Nonnenmacher, Leiterin des Rechts- und Ordnungsamts, deutlich.

Die Plenumssitzung des gemeinsamen Gutachterausschusses zur Ermittlung der Bodenrichtwerte soll im August stattfinden. „Wir gehen davon aus, dass spätestens Ende August die Bodenrichtwerte an das Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg (BORIS-BW) übermittelt werden können. Dort stehen die Richtwerte dann zum Abruf durch die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer für die Steuererklärung bereit“, erklärt Nonnenmacher.

Übrigens: Der gemeinsame Gutachterausschuss, der seinen Sitz im Rathaus Weil am Rhein hat und für Weil am Rhein, Bad Bellingen, Binzen, Efringen-Kirchen, Eimeldingen, Fischingen, Kandern, Malsburg-Marzell, Schallbach, Schliengen, Rümmingen sowie Wittlingen zuständig ist, ermittelt die Bodenrichtwerte, führt und wertet die Kaufpreissammlung aus, gibt Auskunft aus der Kaufpreissammlung sowie der Bodenrichtwertkarte und erstellt Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken.

Weitere Informationen gibt es auch auf der städtischen Internetseite unter www.weil-am-rhein.de/start/rathaus/grundsteuerreform.


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