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RegioTrends

Kreis Lörrach - Weil a.Rh.

20. Sep 2022 - 12:03 Uhr

3-Länder-Stadt Weil a. Rh.: Ausdruck der Lebenswirklichkeit - Innenministerium genehmigt Zusatzbezeichnung - Echtes Alleinstellungsmerkmal

Oberbürgermeister Wolfgang Dietz (l.) nimmt von Innen- und Kommunalminister Thomas Strobl die Genehmigung zum Führen der Zusatzbezeichnung 3-Länder-Stadt entgegen.

Bildquelle: Ministerium des Innern, für Digitalisierung und Kommunen
Oberbürgermeister Wolfgang Dietz (l.) nimmt von Innen- und Kommunalminister Thomas Strobl die Genehmigung zum Führen der Zusatzbezeichnung 3-Länder-Stadt entgegen.

Bildquelle: Ministerium des Innern, für Digitalisierung und Kommunen

Nun ist es amtlich: Weil am Rhein darf ab Oktober die Zusatzbezeichnung „3-Länder-Stadt“ führen. Bei einer kleinen Feierstunde im Ministerium des Innern, für Digitalisierung und Kommunen bekam Oberbürgermeister Wolfgang Dietz am Montagabend die entsprechende Urkunde aus den Händen von Minister Thomas Strobl überreicht. „Der Begriff 3-Länder-Stadt drückt die geografische und tägliche Lebenssituation hervorragend aus“, macht Dietz deutlich.

Die Gemeindeordnung ermöglicht es seit 2020, neben dem Gemeindenamen auch eine Zusatzbezeichnung zu führen. Aber nur, wenn dieser auf der geschichtlichen Vergangenheit, der Eigenart oder der heutigen Bedeutung der Gemeinde beruht. Für Kulturamtsleiter Peter Spörrer, der sich für die Stadtverwaltung intensiv mit dieser Thematik beschäftigte und die konkrete Formulierung erarbeitete, war es zudem ein wichtiges Anliegen, dass die Zusatzbezeichnung sowohl für die Verwendung auf den Ortstafeln als auch im Alltag tauglich ist.

Die Zusatzbezeichnung „3-Länder-Stadt“ erfüllt gleich vier der gesetzlich vorgeschriebenen Kriterien: Sie ist ein Alleinstellungsmerkmal, hat eine kurze Formulierung, ist leicht zu artikulieren und zu erfassen und besitzt die Eignung, sich als eigenständiger Begriff zu etablieren. Das sah auch eine deutliche Mehrheit des Gemeinderats Anfang des Jahres so. Für die Antragstellung beim Innenministerium war nämlich eine ¾-Mehrheit der stimmberechtigen, und nicht nur der anwesenden Mitglieder notwendig. 21 Anwesende sprachen sich für den Verwaltungsvorschlag aus.

Durch die Nutzung des Zusatzes „3-Länder-Stadt“, betont Spörrer, hat die Stadt nun ein Alleinstellungsmerkmal. und man erreiche eine eindeutige Abgrenzung gegenüber allen anderen deutschen Städten. Nutzen kann man den Zusatz unter anderem in der Kommunikation im Kulturbereich oder für das Stadtmarketing.

„Die Zusatzbezeichnung beschreibt Lebenswirklichkeit in unserer Stadt und gibt uns ein authentisches Marketinginstrument an die Hand“, ist Oberbürgermeister Dietz überzeugt und freut sich über das Lob aus dem Ministerium, dass der Stadt Weil am Rhein eine „ausführliche und nachvollziehbare Begründung“ attestierte.

„Es freut mich sehr, dass der Ortsteil Weil am Rhein der Großen Kreisstadt Weil am Rhein sich nun ab dem 1. Oktober 3-Länder-Stadt nennen darf. Meine herzlichen Glückwünsche gehen an die Bürgerinnen und Bürger und Oberbürgermeister Wolfgang Dietz. Weil am Rhein stellt mit seiner Lage direkt im Dreiländereck von Deutschland, der Schweiz und Frankreich eine einmalige geographische Eigenart heraus. Keine andere deutsche Stadt grenzt baulich direkt an zwei andere Länder und ist überdies städtebaulich so eng mit zwei anderen Grenzkommunen verwoben“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident, Innen- und Kommunalminister Thomas Strobl am Montag bei der feierlichen Übergabe der Genehmigung zum Führen einer Zusatzbezeichnung an 19 Städte und Gemeinden.

„Mit der Genehmigung von Zusatzbezeichnungen stärken wir die Identität und das Zusammengehörigkeitsgefühl vor Ort, kurz: Wir stärken unsere Kommunen. In der Zusatzbezeichnung kann das eigene Selbstverständnis der Gemeinde und der Bevölkerung zum Ausdruck kommen – die Bezeichnung dient damit als identitätsstiftendes Element für die örtliche Gemeinschaft. Die neue Welt der Zusatzbezeichnungen ist schon recht bunt und sie wird immer bunter – so vielfältig wie unser Land und die kommunale Familie in Baden-Württemberg“, erklärte Strobl.

„Vor nunmehr fast zwei Jahren hat der Landtag von Baden-Württemberg auf meinen Vorschlag eine kleine aber feine Änderung der Gemeindeordnung beschlossen. Für die Gemeinden im Land ist es seither viel leichter möglich, neben dem Gemeindenamen eine sonstige Bezeichnung zu führen“, meinte Strobl. Es freue ihn sehr, dass diese Neuregelung bei den baden-württembergischen Gemeinden so großen Anklang finde und sich viele Gemeinden dafür interessierten, örtliche Besonderheiten, geschichtliche Bezüge und Alleinstellungsmerkmale mit einer Zusatzbezeichnung besonders hervorheben zu können.

Die Ortstafeln der Kernstadt werden nun nach und nach von den Mitarbeitenden des Betriebshofs ausgetauscht.


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