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Stadtkreis Freiburg - Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald

26. Sep 2022 - 13:58 Uhr

Berufsbetreuer dringend gesucht: In der Stadt Freiburg und im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald werden über 7.000 Menschen rechtlich betreut - Info-Abend am 5. Oktober im Bürgerhaus Zähringen


Was tun Berufsbetreuerinnen und -betreuer? Was müssen sie können, welche Aufgaben und Möglichkeiten bieten sich ihnen? Zu all diesen Fragen veranstalten die Betreuungsbehörden der Stadt Freiburg und des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald am Mittwoch, 5. Oktober, einen Informationsabend für alle, die sich für die Tätigkeit interessieren. Er findet im Bürgerhaus Zähringen statt, beginnt um 17 Uhr und dauert bis 18.30 Uhr. Danach besteht die Gelegenheit zu Einzelgesprächen.

Viele kranke, behinderte und/oder alte Menschen brauchen nicht nur praktische Unterstützung im Alltag, sondern auch eine rechtliche Vertretung. Manchen fällt das Beantragen und Geltendmachen von Unterstützungsleistungen schwer, anderen das Erschließen passender Hilfsangebote. Aber auch bei den Themen Finanzen, Wohnung und Gesundheit ist viel zu klären, wenn die Rechts- und Handlungsfähigkeit nicht mehr oder nur eingeschränkt möglich ist.

Rechtzeitig eine Vertrauensperson zu bevollmächtigen, ist für viele Menschen die beste Möglichkeit, für den Erkrankungsfall vorzusorgen. Doch was tun, wenn es keine solche Person gibt? Oder der Zeitpunkt zur Erteilung einer Vollmacht verpasst wurde? Hier kommt die rechtliche Betreuung als gerichtlich angeordnete Unterstützungsmaßnahme in Betracht. In der Stadt Freiburg und im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald werden aktuell 3500 (Stadt) bzw. 3550 (Landkreis) Menschen rechtlich betreut. In knapp der Hälfte der Fälle geschieht das ehrenamtlich durch Angehörige, Menschen aus dem sozialen Umfeld oder durch engagierte Bürgerinnen und Bürger. Dieser Anteil sinkt aber. Zugleich fehlt es an „Nachwuchs“, obwohl der nötig ist.

Um dafür Interesse zu wecken, findet nun der Info-Abend im Bürgerhaus Zähringen statt. Der Abend soll auch Vorurteile über die rechtliche Betreuung ausräumen. Manche bringen damit noch Begriffe wie „Entmündigung“ oder „Geschäftsunfähigkeit“ der Betroffenen in Zusammenhang. Dem ist aber nicht so: Seit seiner Einführung im Jahr 1992 schreibt das Betreuungsgesetz die Wahrung der größtmöglichen Selbstbestimmung vor. Zum 1. Januar 2023 wird das Betreuungsrecht nun umfassend reformiert. Noch stärker werden dann die Wünsche, Wertmaßstäbe und Vorstellungen der betreuten Person zum Maßstab des Betreuerhandelns.

Von Betreuerinnen und Betreuern wird nach der Reform ein noch breiteres Spektrum an psychosozialen und rechtlichen Kompetenzen gefordert. Sie müssen beeinträchtigte Menschen beraten, unterstützen, ihre Wünsche beachten und nur dann rechtlich vertreten, wenn diese selbst nicht dazu fähig sind. Um eine einheitliche Mindestqualität sicherzustellen, wird mit der anstehenden Reform erstmalig ein Registrierungsverfahren für berufliche Betreuer eingeführt. Von Januar 2023 an müssen sie gegenüber der Betreuungsbehörde ihre Sachkunde und persönliche Eignung nachweisen. Ehrenamtliche Betreuer sollen eine Vereinbarung zur Begleitung durch einen Betreuungsverein abschließen.

In der Stadt Freiburg und im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald sind aktuell 150 Berufsbetreuerinnen und -betreuer tätig. Ihre beruflichen Qualifikationen sind vielfältig. Manche kommen aus sozialen oder juristischen, andere etwa aus betriebswirtschaftlichen oder kaufmännischen Berufen. Der demographische Wandel macht sich auch hier bemerkbar, nur 35 Prozent der Betreuenden sind unter 50 Jahren.

Die Betreuungszahlen steigen, der Nachwuchs an Betreuenden fehlt, nun wertet die Gesetzesreform den Betreuerberuf auf – diese drei Aspekte führen dazu, dass die Betreuungsbehörden der Stadt Freiburg und des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald künftig intensiver über den vielseitigen, interessanten Beruf des rechtlichen Betreuers, der rechtlichen Betreuerin informieren werden. Ein erster Schritt dazu ist der Informationsabend am 5. Oktober. Er beginnt mit einer kurzen Einführung in das Betreuungsrecht. Bei einer Podiumsdiskussion schildern sodann Beteiligte (Richterin, Rechts- und Verfahrenspfleger, Betreuungsbehörde, berufliche Betreuer) an Hand eines Fallbeispiels ihre Aufgaben im Betreuungsverfahren. Näheres zum künftigen Registrierungsverfahren und Fragen im Plenum oder in Einzelgesprächen mit Mitarbeitenden beider Betreuungsbehörden runden die Veranstaltung ab.


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