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Ortenaukreis - Offenburg

2. Dec 2022 - 13:02 Uhr

Ab 1. Januar: Höhere Parkgebühren in Offenburg - Mit Mehreinnahmen werden Verbesserungen im ÖPNV finanziert

Historisches Rathaus Offenburg.

Foto: Stadt Offenburg
Historisches Rathaus Offenburg.

Foto: Stadt Offenburg

Wie vom Gemeinderat der Stadt Offenburg beschlossen, werden ab 1. Januar 2023 die Parkgebühren an den Parkscheinautomaten, dem Handyparken und in den Parkhäusern sowie auf den Parkflächen der Technischen Betriebe Offenburg (TBO) angehoben.

Mit den Mehreinnahmen werden Verbesserungen im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) wie die Nahbereichsfahrkarte „Einer“ und das ausgeweitete Angebot in den Abendstunden und am Wochenende finanziert.

Die Verbesserungen im ÖPNV wurden bereits im August 2021 („Einer“) beziehungsweise im Dezember 2021 (Ausweitung Angebot) umgesetzt. Mit der Anpassung der Parkgebühren wird jetzt zum Jahreswechsel das letzte große Teilprojekt des im Frühjahr 2021 vom Gemeinderat beschlossenen städtischen Aktionsplans ÖPNV Teil 1 umgesetzt.

Die Stadt Offenburg arbeitet bereits an einer Fortsetzung. So hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung einen entsprechenden Planungsauftrag für einen Aktionsplan ÖPNV Teil 2 erteilt. Die Umsetzung soll 2024/2025 erfolgen. Neben der Erhöhung der Parkgebühren zum neuen Jahr möchte die Stadt Offenburg weitere Bereiche des Stadtgebiets mit Parkscheinautomaten ausrüsten und die Gebühren für das Bewohnerparken überarbeiten. Für beide Maßnahmen erstellen externe Berater derzeit ein Konzept.

Seit August 2021 gibt es in Offenburg den „Einer“ und den „Vierer“. Dabei handelt es sich um einen Einzelfahrschein für 1,50 Euro bzw. um eine Mehrfahrtenkarte mit vier Fahrten für 4 Euro. Damit kann werktags ab 9 Uhr der gesamte ÖPNV innerhalb des Stadtgebiets genutzt werden. Zum Fahrplanwechsel im Dezember wurde die Zahl der Fahrten im Stadtbus deutlich erhöht. Abends fährt der Stadtbus auf allen Linien bis zirka 22 Uhr. Sonntags besteht seitdem auf allen Stadtbuslinien ein Stundentakt.

Ab 1. Januar 2023 kostet das Parken in der Parkzone 1 (Innenstadt) pro Stunde 1,60 Euro. Im restlichen Stadtgebiet (Parkzone 2) wird ein Euro pro Stunde fällig. Die gebührenpflichtigen Zeiten werden dabei harmonisiert. Wenn Tagestickets angeboten werden, sind hierfür künftig 5 Euro (Zone 1) bzw. 4 Euro (Zone 2) zu bezahlen. Die Gebühr für das Beschäftigtenparken beträgt 40 Euro.

Neben der klassischen Nutzung der Parkautomaten können Autofahrer*innen ihre Parkgebühren seit einiger Zeit mit dem Smartphone entrichten. Der digitale Parkschein kann dabei mit allen am Markt etablierten Apps gelöst werden.


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