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Ortenaukreis - Lahr

16. Dec 2022 - 16:10 Uhr

Silvester in Lahr: Feuerwerk ist nicht überall erlaubt - Stadt informiert über Regelungen für Silvesterfeuerwerk


Der Jahreswechsel rückt immer näher. Viele Menschen feiern und begrüßen das neue Jahr mit Feuerwerk und Raketen. Und das ist in gewissen Rahmen auch erlaubt. Das Sprengstoffrecht sieht hier eine Ausnahme von der Erlaubnispflicht für das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände vor. Am letzten Tag des Jahres, dem 31. Dezember, und dem ersten Tag des Jahres, dem 1. Januar, dürfen Personen ab 18 Jahren, pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 (Feuerwerk) verwenden und abbrennen.

Ein generelles Verbot für ein Feuerwerk innerhalb der Stadt Lahr für Silvester besteht nicht. Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie bei besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen wie zum Beispiel bei Fachwerkhäusern ist allerdings gesetzlich untersagt.

Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden.


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