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Stadtkreis Freiburg - Freiburg

20. Jan 2023 - 13:26 Uhr

Ab 21. Januar: Alle Geflügelhaltungen in Freiburg müssen präventive Biosicherheitsmaßnahmen einhalten - Geflügelpest im Land breitet sich aus


In den vergangenen Wochen wurde bei mehreren verendeten Wildvögeln im Landkreis Tübingen das hochpathogene Geflügelpest-Virus (HPAI) nachgewiesen. In seiner aktuellen Risikoeinschätzung stuft das zuständige Friedrich-Löffler-Institut das Risiko der Aus- und Weiterverbreitung in der Wildvogelpopulation als hoch ein. Auch die Gefahr, dass das Virus in Geflügelhaltungen oder andere Vogelbestände eingeschleppt wird, ist groß.

Grundsätzlich legt die Geflügelpest-Verordnung allgemeine Biosicherheitsmaßnahmen für Betriebe mit über 1.000 Tieren fest. Aufgrund der angespannten Lage hat das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nun aber eine landeseinheitliche Allgemeinverfügung erlassen, nach der auch kleinere Geflügelhaltungen mit weniger als 1.000 Tieren die präventiven Biosicherheitsmaßnahmen einhalten müssen. Diese Verfügung ist auf https://mlr.baden-wuerttemberg.de einzusehen und tritt am morgigen Samstag (21. Januar) in Kraft. Alle Anordnungen in der Allgemeinverfügung gelten für alle Geflügelhaltungen im Stadtkreis Freiburg.

Was ist die Geflügelpest?:
Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine Infektion des Geflügels mit hochpathogenen (stark krank machenden) vogel-spezifischen Influenzaviren. Insbesondere Wildvögel können das Virus über weite Strecken verschleppen und unter anderem über den Kot infizierter Vögel in Hausgeflügelbestände eintragen. Betroffene Tiere erkranken meist schwer und sterben innerhalb kürzester Zeit.

Können sich auch Menschen infizieren?:
Vereinzelt wurden Geflügelpestviren bei Mitarbeitenden infizierter Geflügelbetriebe nachgewiesen. Daher ist beim Umgang mit toten Vögeln stets auf entsprechende Hygiene zu achten. Verendete Tiere sollten nur mit Handschuhen berührt, die Hände danach gewaschen und desinfiziert werden.

Was kann ich als Geflügelhalter zusätzlich tun?:
Unabhängig von den verpflichtend einzuhaltenden Regelungen der Allgemeinverfügung hat jeder Geflügelhalter u.a. dafür zu sorgen, dass die Tiere nur dort gefüttert werden, wo Wildvögel keinen Zugang haben. Zudem müssen Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.

Über Biosicherheit informiert das Friedrich-Löffler-Institut ausführlich auf www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest. Ein aktualisierter Empfehlungskatalog steht auf www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_derivat
e_00050612/Empfehlungskatalog-AI_2022-12-09_bf.pdf.

Was muss ich bei einem Verdacht unternehmen?:
Kommt es im Bestand vermehrt zu plötzlichen Todesfällen oder Krankheitsanzeichen wie Abgeschlagenheit, Fressunlust oder starkem Durst, ist unbedingt ein Tierarzt zur weiteren Abklärung hinzuzuziehen. Da die Geflügelpest zu den anzeige- und bekämpfungspflichtigen Tierseuchen zählt, ist schon im Verdachtsfall das zuständige Veterinäramt zu informieren. Für den Stadtkreis Freiburg ist das die Veterinärbehörde des Amtes für öffentliche Ordnung: Tel. 0761/201-4965, veterinaerbehoerde@stadt.freiburg.de.


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