Genehmigt: Der Haushaltsplan der Stadt Weil am Rhein für das Jahr 2023 ist genehmigt. Das Regierungspräsidium Freiburg (RP) bestätigte die vom Gemeinderat beschlossene Fassung. Die Genehmigung bezieht sich auch auf die Wirtschaftspläne der Stadtwerke für die Bereiche Wasser, Verkehr und Nahwärme und Stromnetzbetrieb sowie für den Eigenbetrieb Abwasser.
„Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 erfüllt die Voraussetzungen zur Bestätigung der Gesetzmäßigkeit. Die Genehmigungen können nach dem Kriterium der Vereinbarkeit mit der dauernden Leistungsfähigkeit erteilt werden“, heißt es in einem Schreiben des RP an die Stadt.
Das RP stellt fest, dass die allgemeine Lage der kommunalen Haushalte aufgrund der Nachwirkungen der Pandemie und des anhaltenden Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine weiterhin durch viele Unsicherheiten geprägt sei. „Wie die Finanzierung der Zuwanderung durch Flüchtlinge, der steigenden Sozialkosten und Energiekosten gelingen wird, ist derzeit kaum planbar. Zudem erschweren die steigenden Baupreise die Rahmenbedingungen für die dringend anstehenden kommunalen Investitionen. Die kommunalen Haushalte stehen somit vor großen Herausforderungen und sind zudem erheblichen Risiken ausgesetzt.“
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2023 könne genehmigt werden, weil zum einen noch Reserven für den Ausgleich vorhanden seien und zum anderen die kommunalen Investitionen in der jetzigen Situation nicht ausgebremst werden sollten. „Es wird jedoch klar, so teilt das RP mit, „dass die Grenzen der Finanzierbarkeit neuer Maßnahmen näher rücken.“
Der Ergebnishaushalt schließt im ordentlichen Ergebnis mit einem Minus von rund 10,7 Millionen Euro. Die Veräußerung eines Grundstücks über dem Buchwert führt in 2023 zu einem außerordentlichen Ertrag in Höhe von sechs Millionen Euro. Damit verringert sich das veranschlagte Gesamtergebnis auf ein Minus von rund 4,7 Millionen Euro. Das Regierungspräsidium schreibt dazu: „Der Ressourcenverbrauch wird damit nicht erwirtschaftet und der Haushaltsausgleich nach § 80 Abs. 1 der Gemeindeordnung wird verfehlt. Allerdings stünden ausreichend Überschüsse aus Ergebnisrücklagen bereit, so dass hierdurch ein Ausgleich möglich sei und damit den Anforderungen des § 24 GemHVO für den Haushaltsausgleich grundsätzlich entsprochen werde.
Das Gemeindewirtschaftsrecht, so bemerkt das Regierungspräsidium, enthält klare Vorgaben. Danach müssten bei unausgeglichenem Ergebnishaushalt und vor der Aufnahme von Krediten alle Sparmöglichkeiten ausgenutzt und alle Einnahmemöglichkeiten, insbesondere auch die Leistungsentgelte, ausgeschöpft werden. „Sofern keine Begrenzung der laufenden Aufwendungen gelingt, ist eine ernsthafte Überprüfung und Anpassung der Leistungsentgelte erforderlich. Ansonsten führt diese Entwicklung zu einer weiteren Verringerung der Eigenfinanzierungskraft. Ein weiterwachsendes Leistungsangebot der Stadt führt dann aufgrund des Zahlungsmittelbedarfs beziehungsweise nicht ausreichenden Zahlungsmittelüberschusses des Ergebnishaushalts mittelbar auch zu einer immer höheren Verschuldung.“
Und weiter: „Die Verbesserung der Eigenfinanzierungskraft ist nicht nur wegen des Haushaltsausgleichs notwendig, sondern eine Voraussetzung zur Finanzierung künftiger Investitionen.“ Die Nettoinvestitionsrate als Ausdruck der Eigenfinanzierungskraft sei aktuell für das ambitionierte Investitionsprogramm zu gering und bietet keinen Spielraum für weitere Projekte. „In jedem Fall sollten konkrete Anstrengungen zur Konsolidierung und hierbei insbesondere der Verbesserung der Eigenfinanzierungskraft erfolgen.“ Die im Rahmen der Haushaltsberatung getroffene Entscheidung eine Haushaltsstrukturkommission zu bilden, in der Einsparpotentiale offengelegt und freiwillige Aufgaben auf den Prüfstand gestellt werden sollen, sei unabdingbar.
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Kreis Lörrach - Weil am Rhein
27. Jan 2023 - 12:53 UhrStadt Weil am Rhein: Grenze der Finanzierbarkeit neuer Maßnahmen rückt näher - Regierungspräsidium Freiburg genehmigt Haushaltsplan - Überprüfung der Leistungsentgelte erforderlich

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