Gesucht: Ein Schöffe ist ein ehrenamtlicher Richter in Strafprozessen. Die Stadt Weil am Rhein sucht Bewerberinnen und Bewerber, die für die Amtsperiode 2024 bis 2028 diese wichtige Position wahrnehmen wollen.
Juristische Kenntnisse sind nicht erforderlich. Voraussetzung ist, dass die Vertreter des Volkes in Weil am Rhein wohnen, am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.
Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Wie viele Frauen und Männer aus Weil am Rhein benötigt werden, steht noch nicht fest. Als Richtschnur dient jedoch die vergangene Amtszeit - da waren es 32 vorgeschlagene Personen.
Der Gemeinderat und der Jugendhilfeausschuss des Landkreises schlagen doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen beziehungsweise Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.
Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat läuft, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Das gilt auch für hauptamtlich in oder für die Justiz tätige Personen, wie Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte oder Bewährungshelfer. Auch Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Ehrenamtliche Richterinnen und Richter sollten über soziale Kompetenz verfügen und damit auch das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Und sie müssen Beweise würdigen. Sprich: Es gilt aus den vorliegenden Beweisen die Wahrscheinlichkeit abzuleiten, dass sich das in der Anklage behauptete Geschehen so auch ereignet hat.
Die Lebenserfahrung kann sich aus beruflicher Erfahrung oder gesellschaftlichem Engagement zusammensetzen. Wobei nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt steht, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Jugendschöffen sollten über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.
Um das verantwortungsvolle Amt des Schöffen auszuüben, braucht es eine im hohen Maße vorhandene Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife, aber auch geistige Beweglichkeit und gesundheitliche Eignung.
Auch wenn juristische Kenntnisse nicht erforderlich sind, so müssen Schöffen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, benötigt Verantwortungsbewusstsein. Schließlich greift man durch das Urteil in das Leben anderer Menschen ein.
Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch dann gewahrt werden, wenn der Angeklagte aufgrund seines Verhaltens oder dem Tatvorwurf unsymphatisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat.
Jedes Urteil, ob das nun eine Verurteilung oder ein Freispruch ist, haben die Schöffen mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweise nicht übernehmen kann, sollte dieses Amt nicht anstreben.
Interessenten für das Amt des Schöffen beziehungsweise eines Jugendschöffen aus Weil am Rhein können sich mit dem Rechts- und Ordnungsamt der Stadt unter Tel. 07621/704-301 oder per Mail an laura.seewald@weil-am-rhein.de in Verbindung setzen. Das offizielle Bewerbungsformular kann von der städtischen Internetseite unter www.weil-am-rhein.de/start/rathaus/schoeffenwahl heruntergeladen werden.
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Kreis Lörrach - Weil am Rhein
1. Feb 2023 - 09:51 UhrWichtig: Objektivität und Menschenkenntnis - Stadt Weil am Rhein sucht Schöffen und Jugendschöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028

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