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Stadtkreis Freiburg - Freiburg

2. Feb 2023 - 17:13 Uhr

Stadt Freiburg gewinnt Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgerichtshof - Soziale Erhaltungssatzung Stühlinger ist rechtmäßig - Mittel, um vor Luxussanierungen, steigenden Mieten und Verdrängung zu schützen


Die Soziale Erhaltungssatzung für Teile des Stühlingers ist rechtmäßig, so die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg. Gegen die Erhaltungssatzung lagen drei Normenkontrollanträge vor, diese wurden abgewiesen. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Die Urteilsbegründung steht noch aus. Eine Soziale Erhaltungssatzung ist ein Element, mit dem die Stadtverwaltung unter anderem sogenannte Luxusmodernisierungen und damit steigende Mietkosten verhindern kann.

„Das ist ein wichtiges Urteil für Freiburg. Wir freuen uns über die Bestätigung durch den VGH und sehen uns in unserem Weg bestärkt. Soziale Erhaltungssatzungen können einen Beitrag dazu leisten, die Bürgerinnen und Bürger besser vor stärker steigenden Mieten und damit auch vor Verdrängung zu schützen“, so Baubürgermeister Martin Haag. „Der VGH hat bestätigt, dass die Stadtverwaltung das Instrument der Sozialen Erhaltungssatzung rechtmäßig anwendet“, so Mario Pfau, stellvertretender Leiter des städtischen Rechtsamts. Verantwortlich für Satzungen ist das Amt für Projektsteuerung und Stadtentwicklung, das die juristische Auseinandersetzung gemeinsam mit dem Rechtsamt geführt hat.

Die kurz „Milieuschutzsatzungen“ genannten Sozialen Erhaltungssatzungen zielen im Wesentlichen darauf ab, bauliche Maßnahmen in einem besonderen Genehmigungsverfahren zu überprüfen. So soll festgestellt werden, ob die Wohnungen trotz Umbauten für die angestammte Bevölkerung auch weiterhin bezahlbar bleiben. Falls notwendig, können bestimmte Maßnahmen untersagt oder begrenzt werden.

Wichtig dabei: Das Ziel der Sozialen Erhaltungssatzung ist es nicht, Umbauten und Sanierungen grundlegend zu unterbinden. Instandsetzungsarbeiten und Modernisierungen auf einen zeitgemäßen technischen oder gebietstypischen Standard sind weiterhin möglich. Auch energetische Modernisierungen sind weiterhin möglich. Die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum soll nach Möglichkeit nicht verhindert werden. Vielmehr wird in jedem Einzelfall geprüft, ob bauliche Aufwertungen Auswirkungen auf die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung haben können. Ist dies der Fall, können bestimmte Maßnahmen abgelehnt werden.

Mit der Satzung können Modernisierungen sowie die Zusammenlegung oder Teilung von Wohnungen gesteuert oder gegebenenfalls verhindert werden. Das betrifft auch den Abriss von Wohngebäuden oder die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen.

In Freiburg gibt es bereits in verschiedenen Gebieten eine Soziale Erhaltungssatzung. Die Satzung im Stühlinger besteht seit August 2020. In St. Georgen ist bereits seit Dezember 2015 die Soziale Erhaltungssatzung „Imberyweg/Am Mettweg“ in Kraft. Auch weite Teile von Haslach sind geschützt und für Teile von Zähringen und Brühl wird noch in diesem Jahr ein Gutachten erstellt.


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