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Stadtkreis Freiburg - Freiburg

2. Feb 2023 - 17:19 Uhr

3. Februar: Fahrraddemonstration in Freiburg - Bundesstraße 31 und Tunnel stadteinwärts werden zeitweise gesperrt


Wegen einer Fahrraddemonstration wird die B 31 und der Tunnel in Richtung stadteinwärts am morgigen Freitag, 3. Januar, zeitweise gesperrt werden. Angemeldet hat die Versammlung die Klimabewegung Fridays for Future, es werden rund 300 Teilnehmende erwartet.

Die Fahrraddemonstration zum Thema „Gegen den Ausbau von Autobahnen“ beginnt um 14 Uhr auf dem Platz der Alten Synagoge. Von dort verläuft die Fahrraddemonstration über die Werthmannstraße auf die B31 Fahrtrichtung West-Ost (Lessingstraße – Schillerstraße – Schwarzwaldstraße), wendet an der Kreuzung Schwarzwaldstraße/Seminarstraße auf die B31 Fahrtrichtung Ost-West (Schwarzwaldstraße – Leo-Wohleb-Straße – Dreisamstraße), um dann über die Kaiser-Joseph-Straße – Rempartstraße zurück auf den Platz der Alten Synagoge zu kommen. Das Versammlungsende ist für 18 Uhr angemeldet.

Aufgrund der Versammlung wird es zu Verkehrsbehinderungen entlang der Aufzugsstrecke kommen, vor allem im Bereich der betroffenen Abschnitte der B 31. Der Stadttunnel wird für die Versammlung in Richtung stadteinwärts vorübergehend gesperrt. Genaue Zeiten, besonders wann die Bundesstraße gesperrt wird, lassen sich vorab nicht nennen. Das ist davon abhängig, wann der Demonstrationszug wo entlangfährt.

Hintergrund zum Versammlungsrecht:
Bei Versammlungen, besonders auf Hauptverkehrsachsen, kommen immer wieder Fragen danach auf, warum die Stadtverwaltung diese so genehmigt. Deshalb ein kurzer Exkurs zum Versammlungsrecht: Eine Versammlung muss nicht durch das Amt für öffentliche Ordnung als Versammlungsbehörde genehmigt werden, es braucht keine amtliche Erlaubnis, die Versammlung ist lediglich rechtzeitig anzumelden. Das Versammlungsrecht ist ein hohes demokratisches Gut und im Grundgesetz verankert.

Die Versammlungsbehörde kann eine Demonstration nur dann verbieten oder Auflagen erteilen (wie etwa eine andere Streckenführung), wenn die öffentliche Sicherheit oder Ordnung durch die Versammlung unmittelbar gefährdet ist. Auch wenn hier auf einer Bundesstraße demonstriert wird, liegt eine solche unmittelbare Gefährdung nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden nicht vor. Rettungsfahrzeuge sowie Fahrzeuge der Polizei und der Feuerwehr können den Demonstrationszug jederzeit passieren.


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