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RegioTrends

Kreis Emmendingen - Waldkirch

6. Feb 2023 - 14:37 Uhr

Stadt Waldkirch: Jetzt als Schöffe oder Schöffin bewerben - Bewerbungen auf das Amt sind bis 15. März möglich


2023 werden bundesweit die Schöff:innen und Jugendschöff:innen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Die Stadt Waldkirch freut sich auf Bewerbungen auf das Amt bis Mittwoch, 15. März. Die Unterlagen zur Bewerbung und weitere Informationen werden auf dem Webauftritt der Stadt Waldkirch unter www.stadt-waldkirch.de in der Rubrik „Sonderthemen“ zur Verfügung gestellt.

In einer Onlineveranstaltung bietet außerdem die VHS Nördlicher Breisgau am Mittwoch, 8. oder Donnerstag, 16. Februar, eine kostenlose Informationsveranstaltung. Fragen beantwortet auch gerne Mirjam Pfeffinger, Dezernat des Oberbürgermeisters, unter der Telefonnummer 07681/404 242 oder per E-Mail an mirjam.pfeffinger@stadt-waldkirch.de.

Gesucht werden in Waldkirch wohnhafte Frauen und Männer, die am 1. Januar 2024 das 25. Lebensjahr vollendet haben und nicht älter als 69 Jahre sind. Personen, die beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen für das Amt nicht geeignet sind, die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen oder in Vermögensverfall geraten sind, sollen nicht zum Schöffenamt berufen werden. Ausgeschlossen sind außerdem Personen, denen ein Gericht die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter aberkannt hat oder die wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind.

Schöffinnen und Schöffen sind an den Schöffengerichten der Amtsgerichte, sowie an den Kleinen und den Großen Strafkammern der Landgerichte tätig. Sie entscheiden gemeinsam mit den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern über Schuld- und Straffragen bei allen schwerwiegenden, umfangreichen und bedeutsamen Anklagevorwürfen. In der Regel sind zwölf Sitzungstage pro Jahr für die Schöffinnen und Schöffen vorgesehen, wobei aber nicht ausgeschlossen werden kann, dass es insbesondere in umfangreichen Strafverfahren erforderlich wird, häufiger an Sitzungstagen teilzunehmen.

Der Gemeinderat der Stadt Waldkirch beschließt aus dem Kreis der Bewerberinnen und Bewerber eine Vorschlagsliste, die in der Folge den Amtsgerichten übersandt wird. Dort wird dann im Spätsommer 2023 die Schöffenwahl durchgeführt.


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