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RegioTrends

Kreis Lörrach - Weil am Rhein

6. Feb 2023 - 15:09 Uhr

Soll Weil am Rhein ein Durchfahrtsort für alle bleiben? - Stadtverwaltung beantwortet die wichtigsten, immer wieder gestellten Fragen, welche Bürger beschäftigen - Bürgerentscheid am 12. Februar


Der Bürgerentscheid zur Einrichtung einer Fußgängerzone steht vor der Tür: Am Sonntag, 12. Februar, sind rund 22.300 Wahlberechtigte aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. In den vergangenen Wochen und Monaten haben Stadtverwaltung und Gemeinderäte die Weilerinnen und Weiler mit umfassenden Informationen versorgt.

Mehrere Info-Stände auf dem Rathausplatz und in der Hauptstraße, Sprechzeiten des Bauamts, die immer Mittwochnachmittag im Rathaus-Foyer stattfanden, regelmäßige Treffen mit den Händlerinnen und Händlern, Pressemitteilungen und die Berichterstattung auf der städtischen Internetseite sowie eine Bürgerinformationsveranstaltung, die extern moderiert wurde, und die umfangreiche Wahlbroschüre, in der ebenfalls die Befürworter wie Gegner zu Wort kamen, hatten das klare Ziel, die Wählerinnen und Wähler bestmöglich in ihrer Entscheidungsfindung zu unterstützen.

Viele Menschen machten davon Gebrauch, wollten mit den Mitarbeitenden der Stadtverwaltung und den Mitgliedern des Gemeinderats ins Gespräch kommen, fragten und hakten nach. Immer wieder ging es um Fragen rund um den Verkehr. Aber auch die Situation des Einzelhandels in der Innenstadt oder die Frage, wie künftig denn der Abschnitt aussehen wird, beschäftigten die Weilerinnen und Weiler.

Die Stadtverwaltung hat sich den immer wiederkehrenden, wichtigen Fragen angenommen.

Die Hauptstraße ist eine unerlässliche Verbindungsachse:

Nein!

Die Hauptstraße hat sich im Laufe der vergangenen 120 Jahre zwar zu einer Verbindungs- und Verkehrsachse entwickelt, doch im Zuge des rasanten Wachstums der Stadt und mit fortschreitender Individualmobilität ist sie zu einem echten Nadelöhr geworden. Und nicht nur das: Sie ist auch ein Störfaktor für die angrenzenden Wohngebiete. Deshalb ist der Ruf nach einer Verkehrsentlastung der Innenstadt immer lauter geworden.

Und Alternativen sind schließlich auch vorhanden: Es gibt seit der Fertigstellung der Zollfreien Straße / B317 im Oktober 2013 einen vollständigen Bypass zur innerstädtischen Hauptstraße. Im Zusammenspiel mit der B3 ist daher eine Umfahrung der Innenstadt problemlos möglich.


Die Wohnquartiere werden im Verkehr ersticken

Nein!

Nicht nur die Innenstadt, sondern auch die Wohnquartiere Leopoldshöhe Süd (Gartenstadt) und Leopoldshöhe Nord sollen durch verschiedene Maßnahmen verkehrsberuhigt werden. Die Einbahnstraßenlösung an der Gartenstraße und die Fußgängerzone werden den Einkaufsverkehr aus der Gartenstadt verbannen, da in diesem Bereich (Leopoldstraße und Friedrichstraße) keine direkte Zufahrt für den individuellen Einkaufsverkehr mehr vorhanden sind.

Der Einkaufsverkehr, der zu mehr als 80 Prozent aus Westen von der B3 kommt, wird in die großflächigen Parkmöglichkeiten der Innenstadt-West gelenkt. Gleiches gilt für die Leopoldshöhe-Nord, da auf der Müllheimer Straße vor der Stadtbibliothek ein versenkbarer Poller installiert wird. Zudem ist die Zufahrt in die Schillerstraße über die zukünftige Fußgängerzone nicht mehr möglich.


Umwege führen zu noch mehr Umweltverschmutzung

Nein!

Das Stadtbauamt verhehlt nicht, dass sich für die Bewohnerinnen und Bewohner Umwege ergeben können, allerdings ist der Schutz der Wohnquartiere das vorrangige Ziel dieser Maßnahmen. Aufgrund der Verkehrslenkung und der damit einher gehenden Vermeidung von Parksuch- und Poserverkehr, sowie dem durch eine Fußgängerzone ausgelösten Anreiz auch alternative Verkehrsmittel als das eigene Auto zu nutzen, ist deshalb von einer mindestens ausgeglichenen Umweltbilanz auszugehen.


Menschen, die auf das Auto angewiesen sind, schauen in die Röhre

Nein!

Für alle Menschen, gerade ältere Mitbürgerinnen und -bürger, die auf ihr Auto und damit auch auf Parkplätze in nächster Nähe angewiesen sind, wird es trotz des Wegfalls der 31 Parkplätze in diesem Abschnitt weiterhin Parkmöglichkeiten geben. Und zwar beispielsweise in der Schillerstraße, auf dem Sparkassenplatz oder auch in der Sparkassentiefgarage. Des Weiteren werden künftig Behindertenparkplätze in der Schillerstraße (vor der Volksbank) und am Sparkassenplatz ausgewiesen. Dort befinden sich dann auch die Taxi-Stellplätze. Daher bleibt die Erreichbarkeit von Arztpraxen, Apotheken und weiteren Dienstleistungen in der Hauptstraße auch für beeinträchtigte Personen weiterhin vollständig gewahrt. Übrigens: Die Parkhäuser in nächster Nähe weisen mehr als 1100 Plätze aus.


Wegen der Poller kommt die Feuerwehr nicht mehr rechtzeitig zum Einsatzort

Nein!

Blaulichtdienste (Polizei, Feuerwehr etc.) erhalten natürlich eine Zugangsberechtigung zum Befahren der Fußgängerzone. Funkgesteuert verschwinden die versenkbaren Poller schnell im Boden. Auch die direkten Anwohnerinnen und Anwohner sowie gewerblichen Anlieger der Hauptstraße, die über einen privaten Parkplatz in der Hauptstraße verfügen, erhalten eine Berechtigung zum Befahren der Fußgängerzone, genauso wie die Müllabfuhr, der ÖPNV oder Handwerker. Und Lieferverkehr wird an Werktagen vormittags zwischen 6 und 10 möglich sein.


Velos müssen geschoben werden

Nein!

Fahrradverkehr ist zu allen Tages- und Nachtzeiten in der Fußgängerzone in Schrittgeschwindigkeit zulässig. Diese Testphase gilt zunächst für zwölf Monate. Nach Ablauf dieser Zeit werden die Erfahrungen bewertet und aus den Erfahrungswerten heraus gegebenenfalls Anpassungen getroffen.


Es braucht kein Zentrum in Weil am Rhein. Die Leute wollen nur schnell in den Laden und wieder weg

Nein!

Ein Zentrum ist nicht nur identitätsstiftend, sondern zugleich Aushängeschild einer Stadt, die Visitenkarte. Weil sich hier die wichtigsten Handels-, Mobilitäts- und Kommunikationsstränge treffen kommen viele Menschen hierhin, um zu verweilen. Doch Dreck, Lärm, Staub und Hitze stehen dem entgegen. Wollen wir ein attraktives Zentrum, ist das nur möglich, wenn wir Störeinflüsse reduzieren und die Wohlfühlfaktoren schaffen. Es gilt Begegnungs- und Erlebniszone zu schaffen, Barrieren zu reduzieren und die Durchlässigkeit für den Fußverkehr zu gewährleisten. Es finden Vernetzungen statt. Beispielsweise durch die Anbindung des Rathausplatzes an die Dreiländergalerie.

Soll Weil am Rhein ein Durchfahrtsort für alle bleiben? Ein Grenzort, in dem man nicht verweilt? Ein Ort, den die meisten Menschen nur aufgrund der schnellen Erledigungen kennen und schätzen sollen? Oder soll Weil am Rhein auch ein Ort für einen längeren Aufenthalt und mit Aufenthaltsqualität werden?


Die Stadt schaut dem Ladensterben in der Innenstadt nur zu

Nein!

Die Herausforderungen der vergangenen Jahre, wie beispielsweise die Pandemie, steigende Energiepreise, Strukturwandel, zunehmender Onlinehandel, Veränderungen der Nachfrage oder hohe Lademieten, setzen den Handel immer stärker unter Druck. Schon seit längerer Zeit findet in der Hauptstraße ein „Trading down“ statt. Eine Entwicklung also, weg von einem vollständigen Angebot mit pulsierendem Leben hin zu mehr Leerstand inklusive ausbleibender Kundschaft. Zu diesem Trend kommt eine Angebotsverschiebung von hochwertigem Branchenmix hin zur Billigware (zum Beispiel Spielhallen oder Ein-Euro-Läden) hinzu.

Diese Verschlechterung geht häufig mit Preissenkungen und in deren Folge nachlassender Investitionstätigkeit einher. Es beginnt ein Teufelskreis an deren Ende Leerstand mit allen negativen Folgen, wie dem Imageverlust des Standorts, droht. Weil am Rhein ist da kein Einzelfall.

Die Stadtverwaltung hat auf die vorhandenen Räumlichkeiten in den Geschäften, auf den Besatz und eine attraktive Präsentation von Waren keinen Einfluss. Sie ist weder Eigentümerin noch Vermieterin von innenstädtischen Gewerbeflächen und daher vom Handeln der jeweiligen Eigentümer und Gewerbetreibenden abhängig. Diese bestimmen den Einzelhandelsbesatz in den Zentren.

Aber: Als Stadt hat man jedoch die Möglichkeit, die äußeren Rahmenbedingungen zu ändern. Durch die Einrichtung einer Fußgängerzone und der damit verbundenen Attraktivierung der Hauptstraße werden wir mehr Menschen in das Weiler Zentrum locken und das wird die Hauptstraße in Folge wieder für Investoren interessant machen.

Der Trend massiver Umsatzeinbrüche und leerstehender Ladengeschäfte wird weiter fortschreiten, wenn der Einzelhandel nicht weiter um seine Kundschaft wirbt und Immobilieneigentümer keine geeigneten Pächter finden. Der Kunde entscheidet, welche Geschäfte er besucht und wo er sein Geld belässt.

Anziehungspunkte werden Bürgerinnen und Bürger, aber auch neue Kundschaft in das Weiler Zentrum locken. Dies wird in der Folge wieder für Investoren interessant. Eine Fußgängerzone wäre eine Möglichkeit, den Standort Innenstadt für die Kundschaft zu gestalten.


Stadt entscheidet über die Köpfe der Gewerbetreibenden hinweg

Nein!

Stadtverwaltung und Gemeinderatsfraktionen haben sich nach konstruktiven Gesprächen im Herbst 2022 auf Bitte von 34 angrenzenden Gewerbetreibenden darauf verständigt, den Termin der Einführung auf den 15. April zu verschieben. Dieser Bitte wurde entsprochen. Seither finden auch regelmäßige Treffen statt. Um auf die speziellen Fragen der Händlerinnen und Händler einzugehen, wurde ein „Runder Tisch“ gebildet. Dabei werden Vorschläge und Ideen diskutiert, Maßnahmen besprochen und aktuelle Zwischenstände bekanntgegeben.


Das Gewerbe hat nichts vom gewonnenen Platz?

Nein!

In Abstimmung mit den Gewerbetreibenden könnten deren Ausstattungselemente in den neu gewonnen öffentlichen Raum integriert werden. Das bedeutet, die Gastronomie bekommt mehr Raum für ihre Außenbestuhlung. Es entsteht ein Flächenzugewinn, den die Händlerinnen und Händler auch als Erweiterungsfläche nutzen können

Vergleichbare Projekte zeigen, dass sich die Umgestaltung nach einer Umgewöhnungsphase auch in den Kassen der Gewerbetreibenden sichtbar machen kann. Die Gründe: Mehr Raum für die fußläufige Kundschaft und eine längere Verweildauer bei angenehmer Atmosphäre.


Es fehlen Ideen, wie die Fußgängerzone gestaltet werden soll

Nein!

Durch diese gezielte städtebauliche Maßnahme – dem Einrichten einer Fußgängerzone –haben wir die Chance, das „Trading down“ in der Hauptstraße aufzuhalten und umzukehren. Wir möchten die Aufenthaltsqualität durch Sitzgelegenheiten, Bepflanzungen, Spielzonen und Treffpunkten sowie ergänzenden innerstädtischen Veranstaltungen auch im Kulturbereich erhöhen. Der zentrale Abschnitt der Hauptstraße von Weil am Rhein soll wieder eine attraktive Adresse werden.

Die ersten Gestaltungspläne liegen vor. Grundsätzlich ist zu sagen, dass die Gestaltung in zwei Etappen erfolgt – nämlich als Umgestaltungszustand bis zur geplanten, aber noch nicht beschlossenen Einführung der Tram 8+ (2026) und dem Endzustand mit Tram 8+ (2028). In der ersten Phase sollen temporäre Stadtmöbel, Spielmöglichkeiten, Bepflanzungen und Grünelemente als Zwischenlösung zum Einsatz kommen.

Des Weiteren zeugt die angekündigte Pop Up-Gallery im Bonitas-Bau davon, wie Leerstände kurz- und mittelfristig umgenutzt und so zu einem neuen Anziehungspunkt für weitere Zielgruppen werden können. Weitere Anfragen in Richtung zusätzlicher temporärer, qualitativer gastronomischer Angebote und kultureller Veranstaltungen liegen vor, um Schritt für Schritt die neu entstehende Fußgängerzone mit Leben zu füllen.

Diese temporäre Lösung sorgt für einen behutsamen Übergang von der Umgestaltung der Hauptstraße als Durchfahrtsstraße zur langfristigen Fußgängerzone. In der Zwischenzeit wird bereits an einem Vorentwurf für die langfristige Fußgängerzone gearbeitet. Sofern die Einführung der Tram 8+ beschlossen wird, geht die Fußgängerzonenplanung in die nächste Phase.


Eine Fußgängerzone mit Busverkehr gibt es nur in Weil am Rhein

Nein!

Eine Fußgängerzone ist keine Fußgängerzone, wenn dort Bus- oder Tramverkehr stattfindet? Falsch. Denn es durchaus üblich, dass öffentlicher Nahverkehr in einer Fußgängerzone mitgeführt wird. Man denke nur an Freiburg, Basel oder Offenburg, aber auch in Mannheim oder teilweise auch in Lörrach. Wichtig ist, dass sich alle Verkehrsarten, die in der Fußgängerzone zulässig sind, an die Schrittgeschwindigkeit halten.


Die Stadt gehört den Autos. Es geht darum, schnell von A nach B zu kommen

Nein!

Zu Fuß gehen ist die natürlichste und ursprünglichste Art, sich fortzubewegen. Aktiv mobil zu sein können, gehört zum Grundbedürfnis von Menschen. Mobilität ist ein Ausdruck von Unabhängigkeit, Teilhabe und Freizeit. Der Sinn einer Stadt es, ein Lebens- und Aufenthaltsort für Menschen zu sein – nicht eine Transitstrecke für tonnenschwere Fortbewegungsmittel, die es Fußgängerinnen und Fußgängern erschwert, sich frei im Raum zu bewegen.

Bei einer fahrzeugorientierten Stadt wird das ursprünglichste aller Fortbewegungsmittel oft vernachlässigt und durch flächenintensiveren PKW-Verkehr an den Rand gedrängt. Der heutige Platzanspruch, welcher dem Automobil im öffentlichen Raum eingeräumt wird, ist nicht mehr zeitgemäß. Diese oft mit einer einzigen Person besetzten Fahrzeuge, die tatsächlich nur einen geringen Bruchteil am Tag in Gebrauch sind und die meiste Zeit geparkt m Straßenraum stehen, reduzieren den öffentlichen Raum, welcher der Bewegung vieler Menschen dient.

Eine Lenkung des motorisierten Individualverkehrs auf das Vorrangstraßennetz von B317 und B3, hat positive Aspekte für Anwohnerinnen und Anwohner und Besucherinnen und Besucher der Innenstadt von Weil am Rhein zur Folge. Sie verringert den Parksuchverkehr, stärkt, fördert den Fuß- und Radverkehr und schafft mehr Raum. Statt betonierten PKW-Stellplätzen könnten Grün-, Spiel-, Sitz- und Begegnungsflächen entstehen, die zum Verweilen einladen. Gleichzeitig kann so den innerstädtischen Hitzeinseln entgegengewirkt werden, was positive Auswirkungen auf das Mikroklima hat.


Die Ablehnung der Fußgängerzone hat keinen Einfluss auf Veränderungen im Zentrum

Nein!

Die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgerinnen stimmen am 12. Februar ab, wie es mit der Weiler Stadtentwicklung weitergeht. Lehnen sie die Fußgängerzone ab, dann hat dies zur Folge, dass es auf absehbare Zeit keinen weiteren Prozess geben wird, der sich mit einer Aufwertung des Weiler Zentrums durch eine Fußgängerzone beschäftigen wird.

Mit einer Entscheidung dagegen wird der Beschluss des Gemeinderats gekippt. Einen erneuten Beschluss mit dieser zentralen Themenstellung darf der Gemeinderat innerhalb der nächsten drei Jahre nicht fassen. Das schreibt die Gemeindeordnung so vor. Die Gestaltungsmöglichkeiten der Stadtverwaltung zur Aufwertung und weiteren Entwicklung der Innenstadt werden dadurch massiv eingeschränkt. Das bedeutet: Entwicklungsstillstand, Fortsetzung der bestehendes Verkehrsproblematik und des gegenwärtigen Trading Down-Trends.


Die Fragestellung des Bürgerentscheids hat sich die Stadtverwaltung absichtlich so ausgedacht.

Nein.

Auch hier ist es die Gemeindeordnung Baden-Württembergs, die klar und deutlich vorgibt, wie diese Wahl abzulaufen hat. Auch die Fragestellung wird darin eindeutig festgelegt. Die Bürgerinitiative hat ein Bürgerbegehren gegen den Beschluss des Gemeinderats gestartet in dessen Folge nun der Bürgerentscheid ansteht. Es geht also darum, ob der Beschluss aufgehoben werden soll oder nicht. Und deshalb lautet die Fragestellung am 12. Februar: „Sind Sie dagegen, dass der Bereich der Weiler Hauptstraße zwischen dem Sparkassen- und Schlaufenkreisel zur Fußgängerzone wird?“


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