Der Geflügelpest-Verdachtsfall bei Wildvögeln im Stadtkreis Freiburg vom 7. Februar ist bestätigt. Wie das Nationale Referenzlabor (Friedrich-Löffler-Institut) heute mitgeteilt hat, wurde in der Probe des am Dietenbachsee verendeten Schwans das hochpathogene Geflügelpestvirus (Subtyp H5N1) nachgewiesen. Damit wird der Ausbruch der Geflügelpest am heutigen Montag (13. Februar) amtlich festgestellt.
Die Gefahr, dass sich das Virus in der Wildvogelpopulation weiterverbreitet und auch in Geflügelhaltungen oder andere Vogelbestände eingeschleppt wird, ist groß. Daher hat das Amt für öffentliche Ordnung eine Allgemeinverfügung erlassen, die auf der Homepage der Stadt Freiburg veröffentlicht wurde. Sie gilt ab dem morgigen Dienstag (14. Februar).
Mit dieser Allgemeinverfügung wurden weitergehende präventive Biosicherheitsmaßnahmen und eine Aufstallungspflicht für sämtliches gehaltenes Geflügel im Stadtgebiet angeordnet. Die Aufstallungspflicht umfasst alle privaten und gewerblichen Tierhaltungen. Die Allgemeinverfügung gilt zunächst befristet bis 13. März.
Das Forstamt, die Forstrevierleitungen und die Jägerschaft sind in Alarmbereitschaft und werden verendet aufgefundene Wildvögel fortlaufend zur weiteren Untersuchung an das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Freiburg verbringen.
Totfunde können der Veterinärbehörde (Tel. 0761/201-4965) oder dem Forstamt (201-6201) gemeldet werden. Außerhalb der regulären Dienstzeiten nimmt die Integrierte Leitstelle (201-3315) Meldungen entgegen und verständigt die jeweiligen Jagdausübungsberechtigten. An den Wochenenden nimmt der Bereitschaftsdienst des Forstamtes (0175/9322476) die Meldungen entgegen.
Was müssen Geflügelhalter bei einem Verdacht unternehmen?:
Kommt es im Bestand zu vermehrten plötzlichen Todesfällen oder Krankheitsanzeichen wie Abgeschlagenheit, Fressunlust oder starkem Durst, ist unbedingt ein Tierarzt zur weiteren Abklärung hinzuzuziehen.
Die Geflügelpest ist eine anzeige- und bekämpfungspflichtige Tierseuche. Daher ist bereits im Verdachtsfall das zuständige Veterinäramt zu informieren. Für den Stadtkreis Freiburg ist die Veterinärbehörde des Amtes für öffentliche Ordnung (Tel. 0761/201-4965, veterinaerbehoerde@stadt.freiburg.de) zuständig.
Was ist die Geflügelpest?:
Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine Infektion des Geflügels mit hochpathogenen (stark krank machenden) vogelspezifischen Influenza-Viren. Insbesondere über Wildvögel kann das Virus über weite Strecken verschleppt und unter anderem über den Kot infizierter Vögel in Hausgeflügelbestände eingetragen werden.
Können sich auch Menschen infizieren?:
Das Robert-Koch-Institut schätzt das Risiko einer Virusübertragung auf den Menschen derzeit als gering ein. Dennoch wird dringend dazu geraten, verendete Vögel nicht zu berühren und auch einen Kontakt von Haustieren mit dem Kadaver zu vermeiden. Beim Umgang mit toten Vögeln ist stets auf entsprechende Hygiene zu achten. Verendete Tiere sollten nur mit Handschuhen angefasst, die Hände danach gewaschen und desinfiziert werden. Der Verzehr von Geflügelfleisch stellt kein Infektionsrisiko dar.
Was kann ich als Geflügelhalter zusätzlich tun?:
Unabhängig von den verpflichtend einzuhaltenden Regelungen der o.g. Allgemeinverfügung hat jeder Geflügelhalter dafür Sorge zu tragen, dass die Tiere nur dort gefüttert werden, wo Wildvögel keinen Zugang haben. Zudem müssen Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.
Ausführliches Informationsmaterial zum Thema Biosicherheit steht auf www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest.
Hier steht auch ein aktualisierter Empfehlungskatalog: www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_deriv
ate_00050612/Empfehlungskatalog-AI_2022-12-09_bf.pdf.
Titelseite » Städte und Gemeinden » Textmeldung
Stadtkreis Freiburg - Freiburg
13. Feb 2023 - 15:20 UhrAusbruch der Geflügelpest bei Wildvögeln im Stadtkreis Freiburg - Verdachtsfall hat sich bestätigt

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