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Stadtkreis Freiburg - Freiburg

10. Mar 2023 - 13:46 Uhr

Weitere Ausbrüche der Geflügelpest bei Wildvögeln in Freiburg bestätigt - Allgemeinverfügung wird bis 7. April verlängert


Wie in einer Mitteilung vom 13. Februar 2023 berichtet wurde ein Schwan, der am 3. Februar am Dietenbachsee tot aufgefunden worden war, positiv auf das hochpathogene aviäre Influenzavirus (Geflügelpest) vom Subtyp H5N1 getestet. Das Amt für öffentliche Ordnung als untere Tiergesundheitsbehörde hatte den Ausbruch der Geflügelpest bei Wildvögeln am 13. Februar amtlich festgestellt.

Daraufhin wurden Totfunde von Wildvögel fortlaufend untersucht. Das hochpathogene Virus konnte dabei bei zwei weiteren Tieren nachgewiesen werden. Eine am Ufer des Dietenbachsees verendete Nilgans und eine im Dietenbachpark tot aufgefundene Möwe starben an den Folgen dieser Infektion. Auch in umliegenden Landkreisen wurden inzwischen Fälle der Geflügelpest amtlich festgestellt. Zum Schutz der Geflügelhaltungen wurden Aufstallungsgebotszonen eingerichtet.

Am 13. Februar hat das Amt für öffentliche Ordnung mit einer Allgemeinverfügung präventive Biosicherheitsmaßnahmen und eine Aufstallungspflicht für sämtliches gehaltenes Geflügel im Stadtgebiet angeordnet. Die Aufstallungspflicht umfasst alle privaten und gewerblichen Tierhaltungen. Zunächst war die Allgemeinverfügung bis zum 13. März befristet. Wegen der angespannten Seuchenlage und weiterer positiver Fälle im Stadtkreis und den umliegenden Landkreisen wird sie nun bis einschließlich 7. April 2023 verlängert
(siehe https://www.freiburg.de/pb/site/Freiburg/get/params_E-567846357/2007796/230213_GeflP_BekGabe_Allgemeinverfuegung
.pdf). Die Veterinärbehörde überprüft die Einhaltung der notwendigen Biosicherheitsmaßnahmen stichprobenartig und risikoorientiert.

Tote Wasservögel, Möwen, Rabenvögel (z.B. Krähen, Elstern), Reiher und Greifvögel können der Veterinärbehörde (veterinaerbehoerde@stadt.freiburg.de, Tel. 0761/201-4965) oder dem Forstamt (0761/201-6201) gemeldet werden. Außerhalb der regulären Dienstzeiten nimmt die Integrierte Leitstelle beim Amt für Brand- und Katastrophenschutz (0761/201-3315), an Wochenenden der Bereitschaftsdienst des Forstamtes (0175/9322476) die Meldungen entgegen. Totfunde von anderen Vogelarten sind nur beim Auftreten von gehäuften Todesfällen (mehr als fünf Tiere) zu melden. Den Meldungen sollten möglichst ein Foto der Fundstelle und Geokoordinaten des Fundortes beiliegen, damit die Kadaver schnell geborgen werden können. Die Veterinärbehörde bedankt sich bei allen bisherigen Melderinnen und Meldern.

Was müssen Geflügelhalter bei einem Verdacht unternehmen?:
Kommt es im Bestand zu vermehrten, plötzlichen Todesfällen oder Krankheitsanzeichen wie Abgeschlagenheit, Fressunlust oder starkem Durst, ist unbedingt ein Tierarzt zur weiteren Abklärung hinzuzuziehen. Da es sich bei der Geflügelpest um eine anzeige- und bekämpfungspflichtige Tierseuche handelt, ist bereits im Verdachtsfall das Veterinäramt zu informieren (siehe oben).

Was ist die Geflügelpest?:
Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine Infektion des Geflügels mit hochpathogenen (stark krank machenden) vogelspezifischen Influenza-Viren. Insbesondere über Wildvögel kann das Virus über weite Strecken verschleppt und unter anderem über den Kot infizierter Vögel in Hausgeflügelbestände eingetragen werden.

Können sich auch Menschen infizieren?:
Das Robert-Koch-Institut schätzt das Risiko einer Virusübertragung auf den Menschen derzeit als gering ein. Dennoch wird dringend geraten, verendete Vögel nicht zu berühren und auch einen Kontakt von Haustieren mit dem Kadaver zu vermeiden. Beim Umgang mit toten Vögeln ist auf entsprechende Hygiene zu achten. Verendete Tiere sollten nur mit Handschuhen angefasst, die Hände danach gewaschen und desinfiziert werden. Der Verzehr von Geflügelfleisch stellt kein Infektionsrisiko dar.

Was kann ich als Geflügelhalter zusätzlich tun?:
Unabhängig von den verpflichtend einzuhaltenden Regelungen der o.g. Allgemeinverfügung hat jeder Geflügelhalter dafür Sorge zu tragen, dass die Tiere nur dort gefüttert werden, wo Wildvögel keinen Zugang haben. Zudem müssen Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.

Ausführliches Informationsmaterial zum Thema Biosicherheit steht auf www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest.


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