Im ersten Halbjahr 2023 werden wieder bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit in den Jahren 2024 bis 2028 gewählt. In der Stadt Rheinfelden (Baden) müssen mindestens 33 Frauen und Männer vorgeschlagen werden, die am Amtsgericht Lörrach und am Landgericht Freiburg als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Gesucht werden deshalb Bewerberinnen und Bewerber, die in Rheinfelden wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz tätige, wie beispielsweise Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete sowie Religionsdiener dürfen nicht zu Schöffen gewählt werden. Aus den von der Stadt Rheinfelden benannten Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Lörrach in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.
Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen und das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Zudem müssen die ehrenamtlichen Richter Beweise würdigen, das heißt die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde.
Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.
Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Gericht erforderlich.
Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt bitte bis zum 14. April 2023 beim Bürgerbüro der Stadtverwaltung Rheinfelden (Baden), Kirchplatz 2 in 79618 Rheinfelden (Baden). Für Rückfragen steht Frau Tomic unter Telefon 07623/95-404 oder per Mail an k.tomic@rheinfelden-baden.de zur Verfügung. Bewerbungsformulare sind im Bürgerbüro erhältlich oder können von der Internetseite www.rheinfelden-baden.de unter Bürgerservice, Formulare A-Z („Bewerbungsformular Schöffen“ und „Bewerbungsformular Jugendschöffen“), heruntergeladen werden. Weitere Informationen finden Interessenten auch im Internet unter www.schoeffenwahl.de.
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Kreis Lörrach - Rheinfelden
16. Mar 2023 - 17:31 UhrSchöffen und Jugendschöffen in Rheinfelden gesucht - In der Stadt müssen mindestens 33 Frauen und Männer vorgeschlagen werden

Rathaus Rheinfelden.
Foto: RT-Archivbild
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