Das 2017 in Kraft getretene Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund und Länder, ihre Verwaltungsdienstleistungen den Bürgerinnen und Bürgern elektronisch zur Verfügung zu stellen. Die bundesweite Verwaltungsdigitalisierung ist ein komplexer Prozess, nicht zuletzt aufgrund der föderalen Struktur Deutschlands. Dies macht die Bereitstellung bundesweit gleichwertiger digitaler Angebote für Bürgerinnen und Bürger komplex und aufwendig. Mit der Bereitstellung von Online-Beantragungen steigt die Stadtverwaltung Lörrach sukzessive in die Dienstleistungsdigitalisierung ein und nimmt für Online-Anträge in der Ausländerbehörde landesweit eine Vorreiterrolle ein: Lörrach ist die erste und bisher einzige Ausländerbehörde in Baden-Württemberg, die Anträge Online anbietet.
„Das Ziel der Dienstleistungsdigitalisierungen ist es, zukünftig die Interaktion zwischen Bürgerschaft und Verwaltung schneller, effizienter und nutzerfreundlicher zu gestalten. Das 2017 verabschiedete Onlinezugangsgesetz bildet die Basis dieses Digitalisierungsprozesses, welchen die Stadt Lörrach nun sukzessive umsetzt. Ziel ist es, fortlaufend verschiedene Dienstleitungen des Bürgerservice online zur Verfügung zu stellen. „Mit der Online-Beantragung der Meldebescheinigung seit Beginn des Jahres konnten wir bereits eine der meist genutzten Verwaltungsdienstleitungen als digitalen Antrag anbieten, “ erläutert Oberbürgermeister Jörg Lutz. „Jetzt gehen wir der Einführung der Online-Anträge in der Ausländerbehörde den nächsten Schritt, weitere werden folgen und sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für unsere Mitarbeitenden eine deutliche Zeitersparnis bringen.“
Für die Einführung des Onlineverfahrens in der Ausländerbehörde ist Matthias Rachel, Teamleiter der Ausländerbehörde Lörrach, verantwortlich, der sich stark für das Digitalisierungsprojekt eingesetzt hat.
Lörrach ist die erste und bisher einzige Ausländerbehörde in Baden-Württemberg, die Antragsstellungen online anbietet:
Das betrifft die Aufenthaltstitel für die Ausbildung und Erwerbstätigkeit oder für den Familiennachzug sowie das beschleunigte Fachkräfteverfahren, die Änderung aufenthaltsrechtlicher Nebenbestimmungen, die Niederlassungserlaubnis oder den Aufenthalt von EU- und EWR-Bürgern (Bürger aus dem Europäischen Wirtschaftsraum) sowie deren Familien (Freizügigkeitsberechtigte). Bislang war der Antragsprozess – der Aufenthaltstitel ist Voraussetzung für den Aufenthalt im Bundesgebiet – in der Regel mit dem Ausfüllen von mehrseitigen Formularen verbunden. Ein großer Aufwand für Antragsteller, aber auch für Sachbearbeitende bei der Stadt Lörrach.
Die Antragstellenden werden Schritt für Schritt durch das Online-Verfahren geleitet. Die Antragstellung ist in mehreren Sprachen möglich, aktuell in Deutsch, Englisch, Russisch, Serbisch, Türkisch und Ukrainisch. Der neue Online-Service entlastet Ausländer und Behörden gleichermaßen. Mit dem Service können Ausländer ihre Daten zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an die Ausländerbehörde digital übermitteln. Das spart Zeit und Ressourcen, da lange Wartezeiten vermieden werden können. Zudem werden die Daten automatisch auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüft. Fehler und Nachfragen seitens der Behörde werden reduziert. Die Daten können sofort maschinenlesbar weiterverarbeitet werden. Nach wie vor müssen Ausländer für die Identitätsprüfung und Aufnahme der biometrischen Daten anschließend vor Ort in der Behörde erscheinen. Dazu besteht im Zuge der Übermittlung des Antrages die Möglichkeit, sofort online einen Termin in der Ausländerbehörde zu buchen.
Zum Hintergrund:
Die Digitalisierung der Anträge „Aufenthaltstitel“ und „Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen“ sind Teil des gemeinsamen Vorhabens von Bund, Ländern und Kommunen, alle wesentlichen Behördengänge digital zu ermöglichen. Das Land Brandenburg hat gemeinsam mit dem Bundesinnenministerium sowie dem Auswärtigen Amt die Federführung des Onlinezugangsgesetz-Themenfelds „Ein- und Auswanderung“ inne. Der Online-Service für die Aufenthaltserlaubnis ist ein sogenannter „Einer-für-Alle-Service“, der einmal entwickelt und zentral betrieben wird. Alle zuständigen Behörden können sich über standardisierte Schnittstellen an den Dienst anbinden, sodass Doppelarbeiten vermieden werden und Nutzern ein zentraler Zugang trotz dezentraler Zuständigkeiten angeboten werden kann. Der neue digitale Antrag verfügt über viele nutzerfreundliche Funktionen. Antragsteller können auf diesen von ihrem Smartphone oder Desktop aus zuzugreifen, erforderliche Unterlagen digital abgeben und sogar Dokumente während der Antragsstellung abfotografieren und direkt in den Antrag hochladen. „Die neue Lösung entlastet auch die Ausländerbehörden, da mit dem digitalen Antrag die Zahl der persönlichen Vorsprachen reduziert werden kann und die Vielzahl von Anträgen bearbeitet werden kann,“ unterstreicht Oberbürgermeister Jörg Lutz.
Weitere digitale Dienstleistungen der Stadt Lörrach:
Der Bereich Bürgerservice der Stadt Lörrach hat in den vergangenen Monaten weitere digitale Dienstleitungen entwickelt, die der Bürgerschaft zur Verfügung stehen:
Online-Meldebescheinigung:
Eine Meldebescheinigung dient vorrangig dem Nachweis der Wohnung und muss mitunter bei Behörden oder anderen Stellen vorgelegt werden. Meldebescheinigungen, die online beantragt werden, erhält der Antragsteller über das Service-Konto Baden-Württemberg umgehend per E-Mail und gebührenfrei ausgestellt. Bei Vorsprache im Bürgerbüro ist die Ausstellung gebührenpflichtig (6 Euro).
Wohnungsgeberbescheinigung:
Die Wohnungsgeberbestätigung ist eine Bescheinigung des Vermieters für das Einwohnermeldeamt über den Ein- und Auszug seiner Mieter. Ab sofort kann die Wohnungsgeberbestätigung vom Vermieter online eingereicht werden.
Abmeldung ins Ausland:
Bürgerinnen und Bürger, die ihren Wohnsitz ins Ausland oder ihre Nebenwohnung abmelden möchten, können hierfür künftig ein Online-Formular nutzen. Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands ist keine Abmeldung am bisherigen Wohnort erforderlich. Dies erfolgt automatisch, wenn die Person ihren neuen Wohnsitz anmeldet.
Wohngeld:
Ab sofort können Berechtigte in Lörrach ihren Erstantrag auf Wohngeld direkt online über das Serviceportal stellen. Auch erforderliche Unterlagen wie der Mietvertrag sowie Nachweise über Einkommen und Mietzahlungen können online eingereicht werden. Folgeanträge sowie Anträge auf Lastenzuschuss sind derzeit online noch nicht möglich. Der Online-Antrag „Erstantrag auf Mietzuschuss“ wurde gemeinsam mit den Pilotkommunen Freiburg, Heidelberg, Karlsruhe, Mannheim und Ulm entwickelt. Ziel war es, den komplexen Beantragungsprozess für Wohngeld zu vereinfachen und zu digitalisieren. Der Vorteil für die Bürgerinnen und Bürger: Sie können ihren Antrag von zu Hause stellen, und müssen dank des intelligenten Formulars nur noch die Fragen beantworten, die auch auf ihre konkrete Lebenssituation zutreffen. Alle anderen Fragen werden ausgeblendet.
Für eine barrierefreie Nutzung dieses Onlineprozesses ist die Online-Ausweisfunktion allerdings zwingend notwendig. Personen, die ihren Personalausweis in 2010 bis einschließlich 14. Juli 2017 erhalten haben, konnten diese Funktion deaktivieren. Seit dem 15. Juli 2017 werden Personalausweise nur noch mit aktivierter Online-Ausweisfunktion ausgegeben. Die Online-Ausweisfunktion ist nur mit einer entsprechenden PIN, welche der Antragsteller postalisch von der Bundesdruckerei erhält, nutzbar. Sollte diese PIN nicht mehr vorliegen oder vergessen sein, besteht die Möglichkeit diese im Bürgerbüro kostenfrei zurücksetzen zu lassen. Hier ist auch die Aktivierung der PIN möglich. Eine weitere Möglichkeit, die PIN zu ersetzen, ist die Beantragung eines PIN-Rücksetzbriefs unter www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de. Nach Erhalt des Rücksetzbriefs ist für die Aktivierung einer neuen PIN jedoch eine zusätzliche Identifikation durch das sogenannte Postident-Verfahren notwendig.
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Kreis Lörrach - Lörrach
25. Sep 2023 - 14:17 UhrAusbau digitaler Dienstleistungen in Lörrach - Stadt ist erste und bisher einzige Ausländerbehörde im Land, die Anträge online anbietet

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