Nachdem die bisherige Versammlungsanmeldung zurückgezogen wurde, liegt der Stadt Weil am Rhein eine neue Anmeldung für eine diesmal stationäre Versammlung mit dem Titel „Demo für Frieden, Freiheit und Souveränität“ am Samstag im Rheinpark in Friedlingen vor. Die Versammlung beginnt am frühen Nachmittag und umfasst mehrere Reden.
Nach den obligatorischen Kooperationsgesprächen mit den Anmeldern und der Polizei sowie weiteren Blaulichtorganisationen und Behörden, sind seitens der Stadt Weil am Rhein als so genannte Versammlungsbehörde für die angemeldete Versammlung Auflagen erlassen worden. So muss unter anderem eine ausreichende Anzahl an Ordnern vorhanden sein, die gegen Störungen im Versammlungsverlauf vorzugehen haben, und Transparente und Trageschilder müssen so beschaffen sein, dass sie nicht als Schutzbewaffnung verwendet werden können.
In der Schweiz und Deutschland gibt es einen markanten Unterschied im Demonstrationsrecht. Während in der Schweiz eine Versammlung genehmigungspflichtig ist, braucht es nach dem deutschen Versammlungsrecht keiner gesonderten Genehmigung oder Bewilligung.
Nach der Straßenverkehrsordnung des Kantons Basel-Stadt sind Gesuche für Demonstrationen und Kundgebungen in der Regel mindestens drei Wochen vor der Durchführung einzureichen. Dem Gegenüber besteht nach dem deutschen Versammlungsgesetz lediglich eine Pflicht zur Anmeldung, also keine Genehmigung. Öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel sind spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe der zuständigen Behörde anzumelden.
Auch gilt in Deutschland im Gegensatz zum Schweizer Recht die so genannte Polizeifestigkeit von Versammlungen. Das heißt: Maßnahmen gegen eine Versammlung sind nur aufgrund des Versammlungsgesetzes möglich. Demnach kann die zuständige Behörde Auflagen erlassen, um zu vermeiden, dass durch die Demonstration die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährdet wird.
Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg hat jedoch sehr hohe Ansprüche für das Vorliegen der Voraussetzungen für die Erteilung von Auflagen, weil es sich um einen Eingriff in ein Grundrecht handelt.
Diese Rechtsprechung muss die Stadt Weil am Rhein berücksichtigen.
Ein allgemeines Verbot von Versammlungen, wie zuletzt in Basel geschehen, ist nach Einschätzung der Verwaltung nicht möglich. Es bedarf immer einer Einzelfallprüfung.
Die Stadt Weil am Rhein befindet sich im ständigen Austausch mit der Polizei und weiteren involvierten Blaulichtorganisationen und Behörden beiderseits des Rheins.
Aufgrund des von der Versammlungsbehörde zu beachtenden Neutralitätsgebots bitten wir um Verständnis, dass wir auf keine weiteren Einzelheiten zu dieser Versammlung eingehen können.
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Kreis Lörrach - Weil am Rhein
20. Oct 2023 - 11:52 Uhr21. Oktober: Geplante Versammlung in Weil am Rhein - Stadt hat für Veranstaltung im Rheinpark in Friedlingen Auflagen erlassen

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