Denkmalschutz und Solaranlagen auf entsprechenden Gebäuden: Das schien bisher nicht miteinander vereinbar. Im Gegenteil. Gerade in einem schützenswerten Ort wie Ötlingen hielt das doch eher komplex anmutende Verfahren Grundstücksbesitzerinnen und -besitzer davon ab, Anträge zu stellen. Das soll sich nun ändern. Das Solarkataster „Straßendorf Ötlingen“ soll für Vereinfachung und Verlässlichkeit sorgen.
Die Baurechtsabteilung der Stadtverwaltung, die gleichzeitig auch als Untere Denkmalschutzbehörde fungiert, hat dieses Solarkataster in Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege ausgearbeitet. Letztere hat dieses Instrument für die Errichtung von Solaranlagen auf Gebäuden in denkmalgeschützten Gesamtanlagen entwickelt. Dieses weist Dachflächen aus, auf denen Solaranlagen aus denkmalpflegerischer Sicht genehmigt werden können.
Solarkataster:
Das Solarkataster legt transparent offen, auf welchen Dachflächen bei Gebäuden der Gesamtanlage Ötlingen Solaranlagen (Photovoltaik- und Solarthermie) ausgeführt und aus denkmalpflegerischer Sicht genehmigt werden können und welche Vorgaben dabei zu beachten sind. Eine Beurteilung, auf welchen Dachflächen Solaranlagen unter energetischen beziehungsweise wirtschaftlichen Aspekten sinnvoll sind, wird hier indes nicht vorgenommen.
Auf Basis des Leitfadens „Solarkataster für Gesamtanlagen nach dem Denkmalschutzgesetz“ des Landesamts für Denkmalpflege wurden drei Analyseschritte vorgenommen. Zunächst wurden besonders relevante Fernsichten auf die Gesamtanlage ermittelt. Für Ötlingen konnten damit einzelne Dachflächen identifiziert werden, denen in der Südansicht besondere Bedeutung zukommt.
Im nächsten Schritt wurden stadträumlich besonders herausragende, raumprägende beziehungsweise in den historischen Stadtraum ausstrahlende Bauten klassifiziert. In Ötlingen sind das die Kirche mit dem Pfarrhaus, das Gebäude der Ortsverwaltung, das Vogts- und das Kogerhaus.
Anschließend wurde die Kernzone ermittelt. Dabei handelt es sich um die repräsentativen, historisch hochwertigen und anschaulich überlieferten „Schauräume“. Kernzonen sind die Bereiche, die für die Ablesbarkeit des historischen Ortsbildes besondere Relevanz haben: in diesem Fall die Dorfstraße und der Dorfplatz.
Die drei Analyseschritte mit den jeweiligen Kartierungen wurden schließlich überlagert und in einer Ergebniskarte, dem vorliegenden Denkmalschutz-Solarkataster, zusammengeführt.
Allgemeine Gestaltungskriterien:
Ergänzend zum Solarkataster ist der Gestaltungsleitfaden des Landesamts für Denkmalpflege heranzuziehen. Dieser sieht als allgemeines Gestaltungskriterium vor, dass sich Solaranlagen der eingedeckten Dachfläche unterordnen müssen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn das Dach durch die Solaranlage nicht fremdartig überformt und mit den Modulen Abstand von den Dachkanten - in der Regel zwei bis drei Ziegelreihen - gehalten wird, die Solaranlage möglichst flächenhaft angebracht beziehungsweise „ruhig“ angeordnet ist (keine „Briefmarkenoptik“) und die Solaranlage matt und monochrom ausgeführt wird.
Genehmigung:
Auf den grün kartierten Dachflächen im Solarkataster werden Solaranlagen zugelassen, wenn sie den Gestaltungskriterien entsprechen. Dies ist der Fall, wenn das Dach durch die Solaranlage nicht fremdartig überformt und mit den Modulen Abstand von den Dachkanten - in der Regel zwei bis drei Ziegelreihen - gehalten wird, die Solaranlage möglichst flächenhaft angebracht beziehungsweise „ruhig“ angeordnet ist (keine „Briefmarkenoptik“) und die Solaranlage matt und monochrom ausgeführt wird.
Auch für die grün ausgewiesenen Dachflächen ist ein Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung zu stellen. Jedoch gilt das mit dem Landesamt für Denkmalpflege abgestimmte Solarkataster als vorweggenommenes Einvernehmen. Zuständig für die Erteilung der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung ist die Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Weil am Rhein. Das Landesamt für Denkmalpflege wird nicht mehr im Verfahren beteiligt.
Soll die Solaranlage auf einer nicht grünen Dachfläche errichtet werden, ist dem Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung ein detailliertes Gestaltungskonzept beizufügen, das von der Unteren Denkmalschutzbehörde im Einzelfall geprüft wird. Es soll sichergestellt werden, dass z.B. durch die farbliche Anpassung der Module an die Dachfarbe, die Installation von Solardachziegeln oder gegebenenfalls durch eine Integration der Solarmodule in die Dachfläche die Erheblichkeit der Beeinträchtigung für das geschützte Straßen-, Platz- und Ortsbildes der Gesamtanlage gemindert wird.
Pflichtaufgabe:
Wie die Baurechtsabteilung der Stadt deutlich macht, handelt es sich bei Angelegenheiten des Denkmalschutzes nicht um eine Selbstverwaltungsangelegenheit der Gemeinde, sondern um eine Pflichtaufgabe nach Weisung, die von der Stadt als Untere Denkmalschutzbehörde wahrgenommen wird.
Ziel des Solarkatasters:
Mit dem Solarkataster wird das Genehmigungsverfahren für die Errichtung von Solaranlagen im geschützten Bereich der Gesamtanlage „Straßendorf Ötlingen“ erleichtert. Grundstückseigentümer und Bauherren erhalten damit eine größere Planungssicherheit. Nun steht fest, auf welchen Dachflächen Solaranlagen bei Einhaltung der Gestaltungskriterien unbedenklich sind. Die Errichtung von Solaranlagen zur Gewinnung von Strom und Wärme aus einer regenerativen Energiequelle wird erleichtert.
Haben Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer Zweifel bezüglich der Denkmaleigenschaft ihres Objekts, können sie sich an die Baurechtsabteilung im Rathaus wenden. Schließlich gibt es ja auch Objekte, die innerhalb der Gesamtanlage stehen und zusätzlich noch Einzeldenkmal nach § 2 DSchG sind.
Welche Unterlagen werden für eine Antrag benötigt?:
Für die Errichtung einer Solaranlage in der Gesamtanlage ist immer ein Antrag auf Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung zu stellen.
Die erforderlichen Unterlagen sind:
- Antragsformular (Homepage Stadt Weil am Rhein)
- Belegungsplan Dachfläche (Maße Solaranlage)
- Angaben zur Ausführung (z.B. Farbe, Materialität)
- gegebenenfalls detailliertes Gestaltungskonzept
Titelseite » Städte und Gemeinden » Textmeldung
Kreis Lörrach - Weil am Rhein
8. Mar 2024 - 13:54 UhrStadt Weil am Rhein informiert über Solarkataster „Straßendorf Ötlingen“ - Genehmigungsverfahren wird vereinfacht - Transparent und verlässlich

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