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RegioTrends

Ortenaukreis - Lahr

22. Apr 2024 - 11:57 Uhr

Shisha-Bars in Lahr kontrolliert - Gemeinsame Aktion des Kommunalen Ordnungsdiensts und der Polizei


Beim länderübergreifenden Sicherheitstag hat der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) gemeinsam mit dem Polizeirevier Lahr, dem Arbeitsbereich Gewerbe und Umwelt des Polizeipräsidiums Offenburg sowie der Ausländerbehörde Shisha-Bars in Lahr kontrolliert.

In insgesamt acht überprüften Shisha-Bars wurden 40 Verstöße gegen unterschiedliche Vorgaben festgestellt. Unter anderem wurden zwei Fälle illegalen Glücksspiels gemäß der Glücksspielverordnung identifiziert, woraufhin die unerlaubten Gaming-Automaten direkt vor Ort durch den Arbeitsbereich Gewerbe und Umwelt abtransportiert wurden. Zudem wurden drei Geldspielgeräte ohne erforderliche Zulassung betrieben und noch am selben Abend außer Betrieb genommen.

Zusätzlich stellten die Kontrolleure fest, dass in mehreren Shisha-Bars zwingend erforderliche CO-Melder fehlten, Feuerlöscher nicht vorhanden waren und Sicherheitsvorkehrungen wie die Lagerung glühender Kohle ohne feuerfeste Unterlage vernachlässigt wurden. Auch waren Notausgänge versperrt oder fehlerhaft gekennzeichnet.

Ein weiterer Verstoß lag in der Nichteinhaltung der Verpackungsgrößen gemäß der Shisha-Tabak-Verordnung vor. Die Verordnung beschränkt den Verkauf von Shisha-Tabak auf eine Verpackungseinheit von 25 Gramm.

Darüber hinaus wurde ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie ein Verstoß gegen den Jugendschutz festgestellt, da eine Shisha-Bar keinen aktuellen Aushang des Jugendschutzgesetzes vorweisen konnte.

Seit 2014 arbeiten der Kommunale Ordnungsdienst Lahr und das Polizeirevier eng für die Sicherheit und Ordnung in Lahr zusammen.

„Alle Akteure haben am Sicherheitstag Hand in Hand gearbeitet. Die Anzahl der festgestellten Verstöße zeigt den Bedarf solcher Kontrollen. Wir werden diese auch zukünftig einplanen und dabei auf das bewährte Netzwerk der unterschiedlichen Sicherheitsbehörden zurückgreifen“, resümierte Ordnungsamtsleiterin Lucia Vogt.


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