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RegioTrends

Stadtkreis Freiburg - Freiburg

20. Jun 2024 - 15:23 Uhr

badenova-Tochter badenovaNETZE startet mit Chlorung des Trinkwassers in Freiburg-Kappel - Trinkwasser muss weiterhin in den Haushalten abgekocht werden


Am heutigen Donnerstag (20. Juni) startet die badenova-Tochter badenovaNETZE in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt im Laufe des Nachmittags mit der Chlorung eines Teilabschnittes des Trinkwassernetzes in Freiburg-Kappel: Oberes Kappler Tal - (Kleintalstraße 36,34,32,28,5; Großtalstraße ab Hausnummer 100 bis 115; Molzhofstraße; Butzenhofstraße; Dilgerhofstraße). Das Trinkwasser muss weiterhin in den genannten Haushalten abgekocht werden. Dies gilt auch für die Haushalte in der Großtalstraße 131, 133, 135, 139, 141, 143, 143a, 44, 46, 48, 52, 54a, 54b.

In Absprache mit dem Gesundheitsamt chlort badenovaNETZE in Teilen das Trinkwassernetz in Freiburg-Kappel: Oberes Kappler Tal. Aufgrund der kürzlich festgestellten Trinkwasserverunreinigung durch die Starkregenniederschläge, wurde ein Abkochgebot für die betroffenen Haushalte ausgesprochen. Da die eingeleiteten Maßnahmen nicht zu einer vollständigen Befundfreiheit geführt haben und über einen längeren Zeitraum abgekocht werden musste, wurde gemeinsam mit dem Gesundheitsamt entschieden das Trinkwassernetz nun zu chloren.

Bei folgenden Haushalten wird das Wasser gechlort: Kleintalstraße 36,34,32,28,5; Großtalstraße ab Hausnummer 100 bis 115; Molzhofstraße; Butzenhofstraße; Dilgerhofstraße. Das Trinkwasser muss weiterhin abgekocht werden. Aufgrund der Chlorzugabe kann das Trinkwasser einen leicht chlorigen Geschmack aufweisen. Das Wasser kann trotzdem uneingeschränkt getrunken und im Haushalt genutzt werden. Für Heimdialysen ist das Trinkwasser nicht geeignet. Aquarienbesitzer sollten das Wasser während der Maßnahme nicht für Aquarien verwenden. Die Chlorung wird voraussichtlich bis mindestens Ende kommender Woche aufrechterhalten.

Das Wasser der folgenden Adressen wird nicht gechlort und das Abkochgebot bleibt bis auf weiteres bestehen: Großtalstraße 131, 133, 135, 139, 141, 143, 143a, 44, 46, 48, 52, 54a, 54b.

Befolgen Sie unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes:
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens zehn Minuten abkühlen
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkung nutzen

Sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist und nicht mehr zusätzlich desinfiziert wird, folgt eine Information von badenovaNETZE.

Bitte beachten Sie, dass das Abkochgebot auch weiterhin für folgende Adressen bestehen bleibt: Großtalstraße 131, 133, 135, 139, 141, 143, 143a, 44, 46, 48, 52, 54a, 54b.

Bitte geben sie die Information auch an Ihre Mitarbeiter:innen und Nachbarn weiter.


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