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Kreis Emmendingen - Teningen

2. Jul 2024 - 15:17 Uhr

933 Unterschriften zum Bürgerbegehren in Teningen eingereicht - Gemeinderatsbeschluss zur Beigeordnetenstelle soll aufgehoben werden

933 Unterschriften zum Bürgerbegehren in Teningen eingereicht.
Von links: Die Vertrauenspersonen Karl-Theo Trautmann und Stefan Gärtner übergeben Bürgermeister Heinz-Rudolf Hagenacker die Unterschriften für das Bürgerbegehren zur Beigeordnetenstelle. 

Foto: Gemeindeverwaltung Teningen
933 Unterschriften zum Bürgerbegehren in Teningen eingereicht.
Von links: Die Vertrauenspersonen Karl-Theo Trautmann und Stefan Gärtner übergeben Bürgermeister Heinz-Rudolf Hagenacker die Unterschriften für das Bürgerbegehren zur Beigeordnetenstelle.

Foto: Gemeindeverwaltung Teningen

Am gestrigen Montag (1. Juli) wurden von Stefan Gärtner und Karl-Theo Trautmann, Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens „Beigeordneter in Teningen“, fristgerecht 112 Unterschriftsformulare mit insgesamt 933 Unterschriften Teningens Bürgermeister Heinz-Rudolf Hagenacker im Rathaus übergeben. Die unterzeichneten Bürger beantragen einen Bürgerentscheid nach Paragraph 21 Absatz 3 der Gemeindeordnung zur Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses vom 2. April 2024, Tagesordnungspunkt 2, „Änderung der Hauptsatzung, Aufnahme der Stelle des Beigeordneten“ mit folgender Fragestellung: „Sind Sie dafür, dass der Gemeinderatsbeschluss vom 2. April 2024 zur Änderung der Hauptsatzung und die Schaffung der Beigeordnetenstelle aufgehoben wird?“.

In ihrem Unterschriftsformular weist die Initiative darauf hin, dass ein gesetzlich vorgeschriebener Kostendeckungsvorschlag nicht erforderlich sei, „weil das Bürgerbegehren auf das Unterlassen einer kostenträchtigen Maßnahme zielt und es insofern Einsparungen statt Mehrkosten bewirkt“.

Im Rathaus werden in den nächsten Tagen die Unterschriften auf ihre Gültigkeit überprüft. Zum 1. Juli 2024 beträgt die Anzahl der Teninger Bürger 9.516. Da das Bürgerbegehren von mindestens 7 vom Hundert der Bürger unterzeichnet sein muss, wird die daraus resultierende Anzahl von 667 Unterschriften mit höchster Wahrscheinlichkeit erreicht.

Über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens muss der Gemeinderat spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Eingang des Antrages entscheiden. Der Bürgermeister legt die Sitzung nach der Gemeindeordnung fest. Der Gemeinderat wird sich in der Folge nochmals inhaltlich mit der Angelegenheit befassen.

(Presseinfo: Gemeinde Teningen, 02.07.2024)


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